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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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856
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Februar 1585.

gemacht haben. Die Gesandten von Bern crwiedern, daß sie hierüber zu antworten keine Vollmacht haben,daß sie jedoch schon auf lczter Tagsazung das Ansuchen gestellt, man möchte den König von Spaniendarum angehen, daß der Streit über die Landmarchen endlich einmal erlediget werde. Zur Beilegung dereingeklagten Anstände und Beschwerden wird nun Bern gebeten und ganz freundlich ermahnt, dafür znsorgen, daß die weggenommenen und vcrarrestiertcn Gegenstände den Eigcnthümern wieder zurükgcstelltund daß beiderseits die Alpen, Wnn, Waiden und Hölzer dieses Jahr wie bisher gcnuzet werden, jeder-manns Rechten unbeschadet; auch werden beide Parteien ermahnt, inzwischen anzuordnen, daß die strei-tigen Landmarchen mit aller Beförderung durch unparteiische Personen berichtiget werden, I. Das GesuchSolothurns um eine Untcrstüzung für seinen Burger, den Hammerschmied, den schon vor zwei Jahren undauch jezt wieder ein schweres Brandunglük betroffen hat, wird all msti-noinlum genommen. K. Jcdeö Orterhält vom Haus Oesterreich das Erbeinnngsgeld für das Jahr 1584. I». Die eidgenössischen Kauf-,Handels- und GewerbSleute geben ihre Beschwerden gegen Frankreich schriftlich ein. Da nun der fran-zösische Ambaffador, Herr von Flenry, erklärt, daß er sich auf dieselben einzulassen keine Vollmacht habe,so wird beschlossen, die Beschwcrdcschrift an den König zn senden, mit dem Begehren, er möchte dafürsorgen, daß dem ewigen Frieden nachgelebt werde und daß Bevollmächtigte von beiden Parteien einengütlichen Vergleich über die obwaltenden Anstände entwerfen. Dieser Auftrag wird dem gerade nachFrankreich abreisenden Junker Balthasar (von Grissach) mitgegeben. I. Gesandte des Erzherzogs Ferdnnand von Oesterreich bringen vor: Der Fürst habe in Erfahrung gebracht, daß die Stadt Straßburg beider Eidgenossenschaft um ein Bündniß angesucht habe; da nun das Haus Oesterreich dabei nicht weniginteressiert sei, so könne die vorder-österreichische Regierung nicht umhin nachbarlich zn melden, daß ohneZweifel die Anstände zwischen den katholischen und evangelischen Capitnlaren der Hochstift Strasburgden Anlaß zu ihrem Begehren gegeben haben; der vorder-österreichischen Regierung stete Sorge sei as,diesen Span zu erledigen; daneben sei auch ihr nachbarliches Ersuchen und Begehren an die Eidgenossen,sich in das nachgesuchte Bündniß nicht einzulassen und darauf zn halten, daß die Erbcinung und gut?Nachbarschaft erhalten werde. Dieses Begehren wird all iiwti'nonllnm in den Abschied genommenIi. Walthcr von Noll, des Raths zu Uri, stellt daö Begehren, daß man ihm gegen Bern zu einem nnParteiischen Rechten verhelfe, damit seinem Sohn Hans Ludwig die von Bern schon so lange vorentbaltene Comthnrci Buchsee übergeben werde. Die Gesandten von Bern crwiedern, daß sie es bei der dem1»>. Johann Fürcr, genannt Rööli, von Zurzach hierüber gegebenen Antwort gänzlich verbleiben lassen,und sprechen die Erwartung aus, daß man Bern von seinen wohlbcgründetcn Rechten auf das HanöBnchsee nicht verdrängen werde. Uri nnterstüzt daö Begehren des Herrn von Roll. Dieses wird >nden Abschied genommen. Dabei wird bemerkt, man hätte erwarten dürfen, daß der Großmeister zu Maltaoder der Orden, wenn dieser eine Ansprache an Bern wegen des Hauses Bnchsee habe, es im Namendes ganzen Ordens vorbringen würde. I. Bezüglich des Vortrages, welchen die Gesandten des t5o>d>nals Marc Sittich, Bischofs zu Constanz, und des Bürgermeisters und Raths der Stadt Uebcrlingcnim Namen des schwäbischen, bayerischen und fränkischen KrciscS in Betreff der Münzordnnng und tVerbotes, gemünztes oder ungemünztes Silber in die Eidgenossenschaft auszuführen, auf lczter Taglcistung gehalten hatten, wird mit Herrn Wohlgcmuth verabredet, daß durch Abgeordnete beider Parteiteine Konferenz zu Constanz abgehalten werden soll, um sich über eine Münzordnung zu verständigtund daß inzwischen die Abrufung der Münzen eingestellt bleiben soll. Auch Basel soll den Tag, der