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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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853
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Januar 1565.

Schwyz nehmen es in den Abschied.*) «t. Bezüglich der Angelegenheiten in Bünden findet man, daß diekatholische Religion daselbst in höchster Gefahr schwebe, indem eS auf deren gänzliche Untcrdrükung ab-gesehen sei, wie die Abstimmungen in GlaubcnSsachen und die gewaltsamen Maßregeln gegen die Katho-lischen in Bünden zur Genüge darthun, ja daß eS daselbst ganz um die katholische Religion geschehensein möchte, wenn man so einfältig wäre, den Vündnern in ihrem Begehren um ein Vündniß zu will-fahren. Daher wird auf Ratification hin beschlossen, den Bündnern folgende Antwort zu geben: Man wollesehen, wie man sich mit ihnen verständigen könne, wenn sie zuvor die feste Versicherung geben, daß sienicht mehr gegen die katholischen Orte ziehen, sondern beim Ausbruch eines Kriegs vielmehr zu vermit-teln suchen, ferner daß sie Abmchrungen in Glaubcnssachen und unbillige Nöthigungen gegen die Ka-tholiken in Zukunft unterlassen und diese bei ihrem Glauben und ihren Freiheiten unangefochten bleibenlassen wollen. Sollten sie aber diese Bedingungen nicht eingehen wollen, so soll man ihnen erklären,daß Freundschaft und Vündniß mit ihnen den katholischen Orten wenig nüzen würde, daher man im Sinnhabe, den Bund den Katholischen allein zu halten. Wenn zu Baden unter den Vündncr Abgeordnetensich katholische befinden, so sollen die Gesandten sich zuvor mit diesen verständigen, ob sie diese Antwortbilligen. «. Der Pfarrer von Uri, als Abgeordneter deS IV Waldstättcr-Capitels, sammt dem Cammcrerund andern Priestern führen Beschwerde, daß in Obwalden durch einige unruhige Priester abermals Ull-richen angestiftet werden, daß diese bei Gevatterschaften wieder drei Personen zulassen und auch wiederdas Laster deö Beischlafsaufbringen", und bittet dringend, man möchte bei Zeiten Vorsorgen treffen,bannt das Nebel nicht weiter um sich greife. Diese Klage wird mit großem Bedauern vernommen; nach-dem der Gesandte von Obwalden in Ausstand getreten, wird der Dccan persönlich für entschuldigt er-klärt; sodann wird an den Bischof von Consta»; geschrieben, er möchte das entsprechende verfügen unddie ihm zugeschikten Priester schärfer bestrafen als bisher, um Acrgcrniß und Unwillen in den Orten zuderhütcn. Obwalden wird crmahnt, seine Angehörigen zum schuldigen Gehorsam anzuhalten; man werde^ gemäß der Bünde gegen die Widerspenstigen unterstüzen. Endlich wird jedem Ort anempfohlen, hieringute Ordnung zu halten, t. Die Orte, welche über die Weggeldbegehrcn von Schwyz und Untcrwaldensich noch nicht entschlossen haben, sollen es mit Beförderung thun. K. Die V Orte sind nun darübereinig, die lezthin vorgeschlagenen Mittel in Betreff des Kalenders anzunehmeil, und machen an ZürichAnzeige davon. Auf nächsten Tag sollen den Gesandten Instructionen mitgegeben werden, was mannunmehr mit Zürich wegen seiner Anmaßungen im Thurgau ohne der andern mitregiereuden Orte Vor-luissen sprechen wolle. I». fS. u. Thurgau). i. fS. u. Freie Acmtcr). Ii.» Dem Iii'. Müller von Consta»;wird eine Empfehlung an den Cardinal von Ems crtheilt llti. Januar), damit dieser ihn bezüglich dergugcu ihn erhobenen Anschuldigungen zur Verantwortung kommen lasse. I. Da Ludwig Tschudi vons^larus sich auf dem Tag in Zug so gar trozig und ungestüm benommen hat und mit den bischöflichenKäthen zu Constanz sich gütlich nicht einlassen will und sogar Drohungen sich erlaubt, loll jeder Gesandte

Randbemerkung:Antreffend den Artiekel der französischen Zolling halb, wie hicvor stat, bezügt Herr Großweybe!Hans Geylinqer zu Lucern, nainlich, als man in der Handlung gsin vnd I. Balthasar von Grissach von deßwegen erschincndich verhört, als der Adscheid mitbringt, habe I. Balthasar Ime ziiaen von der Ratsiuben, nachdem Er vßgcstanden, bevolhenbkryn zegand vnd beiden HH. Schultheißen von Lucern anzezeigen, wann die Ort sich nit fettigen wollen, Ictzzemal nun einPension zeneninien ( dann zwo zu erlegen nit möglich) so werde der konig oaS gellt den Houptlntten an Jr Zalung geben somüssen sy dann der Pension gar manglen."