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März 1584,
einen unerwarteten Ucberfall vorbereitet ist, «I. Auch die andern von den Gesandten der N Städte zuTagen angeregten und in den Abschied genommenen Punkte kommen jezt wieder zur Sprache, e» ^Frage bezüglich der Abordnung einer Gesandtschaft zu den V katholischen Orten kann gegenwärtig ui )behandelt werden, weil Bern und Schaffhausen ihre Bedenken über daö, was in den Vortrag aufzuncmen sei, an Zürich noch nicht mitgethcilt haben; sobald leztereS geschehen sein wird, soll gemäß Bc>ch »bder IV Städte auf leztcm Tag zu Baden eine andere Zusammenkunft ausgeschrieben werden, k» Well >eGesandten von Basel und Schaffhauscn bezüglich des wiederholten Ansuchens der Stadt Genf, ue„Zugewandtschaft" oder in sonst ein „Verständnis;" aufzunehmen, nicht instruiert sind, werden die Gesandten von Bern nochmals ersucht, von der Stadt Genf die Artikel ihres Begehrens schriftlich cinzuverlangen und nach Gutfindcn selbe den übrigen drei Städten mitzutheilen, damit man bei einer mchmaligen Zusammenkunft mit den Gesandten von Genf die bezüglichen Artikel besprechen und sie ZU ciuewendlichen Abschluß bringen kann, x. In Betreff des Ansuchens, welches einige Bündncr den Gesandtender IV Städte, die vor einigen Tagen in Bünden gewesen, eröffnet haben, nämlich daß die IV städtcmit dem Obern Bund, desgleichen mit dem Gotteshauöbund und, wenn möglich, auch mit den Zah"gerichtcn in ein besonderes Bündnis; treten möchten, kommen die Gesandten der IV Städte dahin übcr^ein, daß man, weil man noch nicht genügend vernommen hat, was die Gemeinden des Obern- und ^Gottcshausbnnds bezüglich dieser Sache wünschen, an Gallus von Mont, Landrichter im Obern Buu -Johann Baptist und Dietcgen von Salis und (? Paul) Florin zu Jlanz beförderlich schreiben solle,bei allen Gemeinden im Obern- und GotteöhauSbund ihre Intention hierüber „auszubringen" und anZürich zur Kcnntnißgabe an die andern drei Städte mitzutheilen; wenn man dann über die Sache aseitig informiert ist, soll sie in jedem Ort vor die Räthc gebracht werden, wobei man auf einen gute"Bescheid hofft; sodann soll Tag und Malsiatt bezeichnet werden, wohin die beiden Bünde ihre Gesandtenzu schiken haben, um mit den Gesandten der IV Städte über die Artikel deö Bündnisses, jedoch auf Uhere Genehmigung hin, zu verhandeln; wenn dann die Sache mit den zwei Bünden abgeschlossen su"wird, dürften dann auch mit dem dritten Bund Unterhandlungen angeknüpft werden.
«77.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1S84, Dienstag den 17. April (neuen Kal.)
Staatsarchiv Lucern. Luccrn. Absch. Bd. ?. IN. — Allgem. Absch. Bd ff.
lAuch in den ^andeSarchiven Schwyz und Ol'walden.I
Ralhsboten: Luecrn, Ludwig Pfhffcr, Ritter, Schultheiß; Sebastian Fcer, Panncrhcrr; UlrichDullikcr, Vcnncr; Jost Holdcrmehcr, Sckclmeistcr, — alle des Raths, Uri, Peter A-Pro, alt-Laiuammann; Johann Jauch, des Raths. Schw hz. Christoph Schorns, Ritter, Landammann; Martin Dcgc 'des Raths. Unterwalden, Marquard Jmfeld, Landammann ob dem Wald; Melchior Lussi, 'Landammann nid dem Wald, Zug. Haupunann „Hans" (Jakob) Nußbaumer, Ammann; (HcnnMöstenberg, des Raths. .
t». (S. n. Thurgau). I», Es soll jedes Ort überlegen, wie man sich nicht allein in diesemtKalcndcrstreit), sondern auch in andern Fällen bezüglich der Form des Rechtens Zürich gegenüber