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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni 1583,

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Coliferenz der IV evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen.

Baden. 1383, 1?». Juni.

Staatsarchiv Zürich. Absch. Bd. Nr. l2S. kol. 8S.

Rathsboten: (Die auf der Jahrrechuung zu Baden am 19. Juni anwesenden),t». Bern bringt vor: Da seit einiger Zeit viel seltsame Anschläge, Umtriebe u. dgl. sich zeige",welche die Vollziehung des tridcntiuischen Conciliumö bczweken, und da wohl zu merken, daß dergleichengegen Bern oder andere seiner Religioneigenossen gerichtet sei, was die Vorgänge in Deutschland bczuglich der Köln'schen und Aachen'schcn Angelegenheiten, sowie daS Benehmen des Bischofs von Basel unddas Verhalten bezüglich der Stadt Genf genügend beweisen, und da nun niemand wisse, was dem eunnoder andern Ort begegnen möchte, so stelle Bern an die drei Städte die freundliche Bitte, es möchtejedes Ort auf daö andere ein getreu Aufsehen haben und, im Fall dem einen oder andern etwas ernstesbegegnen sollte, so daß es den Rath seiner Religionsgenossen bedürfte, sogleich Boten dahin senden, wo-hin es berufen werde, um sich über das fernere Verhalten verständigen zu können. — In Bestätigungdes obigen bemerken die Rathöbotcn der Stadt Zürich, wie die Widersacher des Evangeliums allenthalbenMittel suchen, die Vollziehung des Conciliums zu fördern, wie der Herr von Heidenheim, der zu Gas?nang die niedere Gerichtsbarkeit besize, für seine Gcrichtshörigen, die zu einer Pfarre in der Landgraf-schast Thurgau kirchgenössig seien, die sieben Orte um die Bewilligung gebeten habe, einen Mcßpricstc>anstellen zu dürfen, wozu die V katholischen Orte bereits die Einwilligung ertheilt, während Glarus esnoch in den Abschied genommen habe, wie aber alsbald bei den Unterthanen Unruhen erwachsen möchten,wenn der Herr von Hcidenheim die Sache in's Werk bringen sollte; Zürich bitte daher die drei Städte,ihm in diesem Fall mit Rath und Hülfe beizustehen. — Daher wird beschlossen: Es soll jedes Ort, demetwas dergleichen begegnet, dieses den übrigen kund thnn, und sie zu einer Konferenz an einen gelegenenOrt einladen, um sich über das einzuhaltende Benehmen vereinbaren zu können. I». Weil in neuesterZeit bei den Bündnern verschiedene Umtriebe gemacht worden, um sie zu einem Bündniß mit dem Koiugvon Spanien und dem Herzog von Savohen zu verleiten, so wird aus Ratification hin beschlossen, m"aller Beförderung von jeder Stadt einen Rathsbotcn in die UI Bünde zu fchiken, um diese von ihremVorhaben abzumahnen; sobald die drei andern Städte ihre Einwilligung dazu Zürich mitgetheilt,dieses hiefür einen Tag ansezen. «. Abgeordnete der Stadt Genf empfehlen die Beilegung ihrer Disferenzen mit dem Herzog von Savohen und bemerken, wie die Stadt Genf stets mit großem Vertraue»sich auf die IV Städte verlassen habe, in der Meinung, diese werden sie bei ihrem freien Stand und bc>ihrer christlichen Religion schirmen; sie stellen die dringende Bitte, man möchte sie im Hinblik auf ^Bedrükungen und Anfeindungen, die sie stets von ihren Feinden zu erdulden haben, als ZugewandtOrt, gleichwie St. Gallen und Mühlhausen, aufnehmen. — Dieses Ansuchen wird .all ilwtruonllui» g^nommen.