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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April 158,T

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Ehnstoph Schorno, Ritter, Landammann und Pannerherr; Kaspar Abyberg, alt-Landammann. Unter-waldcn, Johann Roßacher, alt-Landammaitn ob dem Wald; Melchior Lussi, Ritter, Landamniann niddem Wald, Zug. Kaspar Meyenberg, des Raths, GlaruS. Melchior Häsfi, Landammann; PaulusSchuler, alt-Landammann. Basel, Ulrich Schultheß, Bürgermeister; Remigius Fäsch, des Raths, Frei-burg, Hans von Lauten, genannt Heid, Schultheiß; Ludwig von Affry, alt-Schultheiß, SolothurnStephan Schwaller, Nenner und des Raths; Hans Jakob vom Staat, Stadtschreiber, Schaffhausen,Dietegen von Wildenberg, genannt Ringk, Burgermeister; Hans Konrad Meyer, alt-Burgermeister,Appenzell, Bartholomäus Theiler, Landammann,

DeS Pannerherrn von Einsiedeln Bruder bittet um Fenster mit der Orte Ehrenwappen in seinneues Haus, indem ihm bei dem großen Brandunglük zu Einsiedeln mit seinem HauS auch die Fenstermit den Wappen zu Grunde gegangen seien, — Wird all instiuonllum genommen, I». Lucern beschwertsich, daß ihm so viele arme kranke Bettler zugeführt werden, von denen durch das Hin- und Hcrtrans-Portieren viele sterben, bevor sie nur im Spital oder in Herbergen untergebracht seien; es erklärt, daßes von nun an solche Leute nicht mehr annehmen werde, und verlangt, daß jedes Ort für seine Ange-hörigen sorge. Daher wird auf Ratification hin beschlossen: Jedes Ort soll verordnen, daß seine Unter-tanen ihre Armen selbst erhalten und sie nicht umherschweifen lassen; eS soll auch in Zukunft kein Orteinem andern Arme oder Kranke zuführen; wenn ein Armer krank wird, sosoll man ihn dort verpflegen,Mo er gerade ist, bis er genesen oder gestorben; namentlich sollen die Grenzortc fremde Bettler nichtdurchlassen, — An alle Landvögle wird von dielcr Verordnung Mitteilung gemacht, «» Bern macht,dm Anzeige, daß auf seinem Gebiete viele Landfahrer und Schelmen, von ihren Huren begleitet, die armenUntertanen belästigen, bestehlen und mit Feuer drohen, wenn ihnen in ihrem Begehren nicht sogleichentsprochen werde, daß es deßhalb besondere Profosen aufgestellt habe, um Ordnung zu schaffen, daßjene stch aber bei ihrer Verfolgung auf das Gebiet anderer Orte zurükziehen; es beantragt, daß manzur Steuer dieses Unwesens gemeinsame Maßregeln treffen möchte, — Der Antrag wird all instruonllumgenommen, «I. Das Hauptgeschäft dieser Tagsazung bilden die Anstände zwischen Bern und dem Herzogdon Savoyen sowie jene zwischen dem Herzog und der Stadt Genf. Nachdem nun die Rathsboten vonBern und Genf und dic savoyischen Gesandten (Claude von Ehallant, Ritter und Oberststallmeister; Kasparbon Genau, Herr von la Bastia von Lullin, Rath und ordentlicher Ambassador; Wilhelm Franz Chabod,Herr zu St, Jakob und Chyron, Staatsrath und Ritter, gewesener Ambassador; Claude Milliet, Prälat zuAulx, Senator) ihre Instructionen den Gesandten der XU Orte schriftlich eingereicht, nachdem man derdrei Parteien Antworten, Repliken und Duplikcn angehört, die meistens in formellen Dingen differieren,'»dem die savoyischen Gesandten den Anstand mit Genf zuerst in Behandlung zu nehmen begehren, unddann erst den mit Bern, während dieses das Gegentheil verlangt, stellen die Gesandten der XII Orte,uachdcm diese Vorverhandlungen bereits fünf Tage angedauert hatten, an alle drei Parteien das Begehlkn, Bern möchte bis morgen seine Klage gcgeik den Herzog den savoyischen Gesandten schriftlich zustellen,die dann ihre Klage und Antwort auch in Schrift abfassen werden, damit man bis zum künftigen Moniag beide abhören könne; ebenso sollen die savoyischen Gesandten ihre Klage gegen die Stadt Genfgleichfalls in Schrift verfaßt den gcnferischen Gesandten mittheilcn, damit lcztcre ihre Klagen und Er-wiederung ebenfalls abfassen können; bis dahin werde man weder in der einen noch der andern Sacheeinen Ausspruch thun, — Am folgenden Montag (22, April alten, 2, Mai neuen Kalenders) halten die