Juli >562,
Abt von St, Gallen. Balthasar Tschndi, Landvogt zu Lichtensteig, Stadl St, Gallen, (Leon-hard) Zollikofer, Sckclmcister; vi. Melchior Rotmund, des Raths. Wallis. Johann in Alben, Landes-hauptmann; Anton Mahenzett, Landeshauptmann; Bartholomäus Uebersax, Landeshauptmann, Müb^Hausen (abwesend), Biel. Christoph Wittenbach, Mcher; Christoph Klenk, Stadtschreiber,
Vor den Gesandten der XII eidgenössischen Orte und deren Zugewandten (ausgenommen !lr>,Basel und Mühlhauscn) eröffnen die französischen Gesandten Franziscus von Mandelot (Herr zu Pc>5ßu. s, w,, Ritter, Geheimralh und Statthalter zu Lyon), Johann von Belliövrc (Ritter, Herr zu Hautefort,Geheimrath und Präsident im Dclphinat) und Heinrich „Clausse" (Tanssc), Herr zu Flcury (Geheiwrath und Kaimncrjunkcr und ordentlicher Ambassador in der Eidgenossenschaft), alle drei außerordentlichbevollmächtigt (mir Creditiv vom 22, April) zur Erneuerung der Vercinnng: Nachdem sie jüngst ZU So-lothurn und ebenso zu Baden den Wunsch des Königs, die alte Freundschaft und Vereinnng zwiiäw"der Krone Frankreich und der Eidgenossenschaft wiederum zu erneuern, mitgctheilt, so erwarten ne »""'daß die eidgenössischen Gesandten mit ausgedehnten Vollmachten zum Abschluß versehen seien. Währetnun die Gesandten von Zürich, Bern, Nidwalden und Schaffhauscn erklären, keine Vollmacht zuin die Vereinnng zu treten, und die von Uri, Basel und Mühlhausen abwesend«sind, erklären dagegenLucer», Schwyz, Obwaldcn, Zug mit dem äußern Amt, Glaruö, Freiburg, Solothurn, Appenzell,und Stadt St, Gallen, Wallis und Biel einstimmig, daß sie im Namen Gottes die Vereinung, wie lwzur Zeit mit König Karl IX zu Freiburg abgeschlossen worden, annehmen, jedoch unter folgenden ^dingungen und Vorbehalten: Weil die Vereinung mit Frankreich die älteste ist, soll sie alten ander» st>dem Jahr l52l mit andern Fürsten abgeschlossenen Bündnissen vorgehen; hinsichtlich der Dauer der Bcr-einung nach Ableben deö Königs soll die frühere Bestimmung, nämlich sieben Jahre, in dieselbe ansgcnommen werden; bezüglich deö Marchrechtens und Obmanns bei gegenseitigen Streitigkeiten soll es bcwBuchstaben der früher» Vereinnng verbleiben; noch vor der Besieglung soll der König genügendencbernng geben, daß die versprochenen Zahlungen und Pensionen auf einen bestimmten Termin untcyausbezahlt werden, wie schon wiederholt auf Tagen und jczt neuerdings wieder zugesagt worden, a>Gman sich an nichts gebunden halte (Glarns nimmt dieses in den Abschied); endlich wird auch vor' ^ten, daß man den verbündeten Orten stets einige Personen bezeichne, die über die erledigtenPensionen Red' und Antwort zu geben haben, und daß die Kaufleute mit keinen Zollerhöhungcnverschleppenden Processen, wie bisher wiederholt vorgekommen sei, belästiget werdeil,zöflschen Gesandten verdanken diese Mittheilungen und den willfährigen Beschluß unter ^
Zusichernilgen, I». Der Courier von Basel überbringt ein Schreiben des Herzogs Karl EmaiiueSavoyen vom 22, Juli an die XII Orte, als Antwort auf der lcztcrn Zuschrift vom 9, gleiche»in welchem derselbe bemerkt! Er habe erwartet, daß man sich mit der den Gesandten gegebenen Anbezüglich seiner Anstände mit Bern zufrieden geben und nicht ihn neuerdings ermahnen würdewaffnen, daß man vielmehr Bern dazu zu bewegen sucheil würde, das Burgrecht mit Genf ^
»m jedoch die gute Einigkeit in der Eidgenossenschaft zu erhalten und um zu beweisen, wie ieln ^e ^allein den Eidgenossen zu willfahren strebe, habe er sich entschlossen, seine Truppen von denrükzuziehen, in Erwartung, daß man ihm auf andere Weise zur Erlangung dessen, was ihm ^
Genf zugehörig sei, beförderlich behülflich sein und vor allem aus Bern dazu bewegen werde, auch ^ ^seits das a» die Grenzen gelegte Kriegsvolk zurükzuziehen und daß Bern in Worten und Wtlko»