Juni 1562. 76»
vor die zweifachen oder dreifachen Räthe der V katholischen Orte abzuordnen; uni ihnen die Beschwerdenver evangelischen Städte vorzubringen. Ueber das fernere, sowie über die dieser Gesandtschaft zu erthei-lende Jnstruetiou soll jedes der IV evangelischen Orte seinen Gesandten auf bevorstehende JahrrechnnngZu Baden Vollmachten mitgeben. I». Die Gesandten von Bern machen im Vertrauen die Anzeige, daßBern, im Fall der Aufbruch der V Orte und Freiburg'S (das seit einiger Zeit über sein dießfallsigcSVerhalten zurükhaltend sei) in Ausführung kommen würde, sich bereits entschlossen habe, zweitausendMann aus seinem deutschen Gebiet in ihr Land zu schike», jedoch nicht um jemanden zu schädigen oderju beleidigen, wenn man ihnen keinen Anlaß zur Gegenwehr geben würde. Die Gesandten der anderndrei Städte stellen aber im Namen ihrer Obern an die von Bern die Bitte, sie möchten, wenn immer'»öglich, diesen Auszug einstellen, bis sie erfahren haben, wohin die fünf oder sechs Fähnchen ihren Wegnehme»', oder daß die vier nach Savohcn abgeordneten Gesandten wieder heimgekehrt seien; je nachdemErgebnis möge dann Bern handeln oder den drei Städten seine ferner» Entschlüsse mittheilcn. DemBürgermeister Meher, der anderer Geschäfte wegen nach Solothurn sich verfügt, wird aufgetragen, daselbst">>t den Personen darüber Rüksprachc zu halten, „die Inn thunlich sin bedunckt". v. Die Gesandten vonBern machen ferner Anzug: Weil nunmehr die Sachen so weit gediehen, daß Bern in einen Krieg ver-w'kelt werden könnte was Gott übrigens lange abwenden möge, und da die IV evangelischen Städte sichschon wiederholt das Wort gegeben haben, für Beschirmung des Vaterlandes und zur Erhaltung deswahren christlichen Glaubens Leib, Gut und Blut zu einander zu sezen, und da es sich bei gegenwärtigerSachlage nicht allein um die Stadt Genf und um sein neues Gebiet handle, sondern auch um die Rc-s'ßion, und es deshalb mehr erfordere, als nur ein treu Aufsehen auf einander zu haben, so haben sieAuftrag, von den Gesandten der drei Städte zu erfahren, welche Hülfe, es sei an einer Anzahl Knechte"der an' Freifähnchen, es vorkommenden Falls von jedem Ort zu erwarten habe. — Weil nun aber dieGesandten der drei Städte hierüber ohne Instruction sind, nehmen sie das Begehren ml inslnxm.I.im.«l- Bezüglich eines von alt-Shndic Roset von Genf an die Gesandten der IV Städte geschiktcnSchreibens bemerken die Gesandten von Bern- Da die Stadt Genf, mit den IV Städten „rcligionsver-wandt» und zugleich Schlüssel gemeiner Eidgenossenschaft, schon wiederholt um Aufnahme in das Bünd-'"K angehalten habe so wünsche Bern, sofern man die Stadt Genf nicht wie andere zugewandte Städtein den Bund aufnehmen möchte, daß wenigstens die drei Städte ihren Namen und ihre Einwilligungin der Ncbcreinkunft welche zwischen dem König von Frankreich und den beiden Städten Bern undSolothurn zur Beschirmung der Stadt Genf abgeschlossen worden, geben möchten; und da ferner der«->-« d°„ z«„kr°ich da- nene Gebie. Berns. «.-che«.« -heil« dnrch «an,. -heil« dnrch einen Spruch-»meiner Eid-erwff-n e,w°rben. in w.-«!»-- -ned-n en,geschlossen habe ->l° erneuere Bern fern ch«."iederlrol, MM.« Gesuch. das- di. drei S.-ld.e b.rn.rrich. Gelne. auch m d.„
"dg.,.«scheu Bund und Schirm aufnehmen. «>- «°i< di. s-efaud.eu de. drei S.äd.e jedoch auch „iernder°»'-° Zuflrnelion si„d. nehm... iie -- °u- 1«"' u. den Mschred. m de, Hoffnung. da« ObernBern «I« der S.ad. Genf °nf ihre Begehre,. g.d.,»r.„d, «n.wor, ercherl.u «erden.
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