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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mai 1580

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387.

Couferenz der IV evangelischen Städte,

Aaran. 138«, 23. 'Mai.

>Ttacitöavct?iv Zuriet?. Al'sch. Vd. Nr. >28 so!. 27. mir> Nr >29. tolI'?luch im Staatsarchiv Vern.I

Rathsboten: Zürich, (Heinrich) Thominaiiu, Landvogt; Hans Keller, Obmann; Gerold Escher,^tadlschreibcr, Bern, Nillaus vonDicßbach; Anton Gaffer, Venner, Basel, Bonaventura von Brun,Bürgermeister; (Ulrich) Merian, Schaffhauscn, Jakob Hünerwadel, Sclelmcistcr.

Bern hatte diesen Tag ausgeschrieben, um sich darüber zu bcrathen, ob man nicht den Bischofbon Basel durch ein Schreiben oder durch Gesandte ernstlich ersuchen wolle, leine Neuerungen in Rcli-Vonösachen seinen Unterthanen vorzunehmen. Nach Anhörung der mündlichen Berichte der GesandtenBern und Basel findet man es dermalen nicht für thunlich, schriftlich oder mündlich etwas beimBischof vorzubringen, in Hoffnung, das; er, wenn er auch einige Aenderungen vorzunehmen im Sinnhätte, doch gegenwärtig nichts unternehmen werde. Und weil die VII katholischen Orte auf das lezthin6" Baden an sie gestellte Begehren um Mittheilnng einer glaubwürdigen Abschrift des mit dem BischofBasel abgeschlossenen Bündnisses bisher noch nicht geantwortet haben, wird man vorerst diese Ant-abwarten müssen. Weil jedoch vorauszusehen ist, das dieselben weder den wahren Grund diesesUttdnisses angeben noch eine Abschrift nach dem Original vorlegen, sondern mit guten Worten versichernAlchen, das; darin nichts den andern Orten nachthciligeS enthalten sei, so hält man für nothwcndig, daßIV Städte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben sollen, indem laut der Copie, die man unter derHand zu erhalten gewußt hat, durch das Bündnis; bczwckt wird, des Bischofs Unterthanen, die der wahren^ustlichen Lehre zugethan sind und von denen einige Fielen und Commnnen mit den beiden Städtenund Basel durch ein ewiges Burgrecht verbunden sind, von ihrer Religion wieder abwendig zuZachen, daher die VII Orte auf künftiger Jahrrcchnung zu Baden eine Abschrist benannten Blind-

estes vorzulegen sich weigern und die Sache wieder in den Abschied nehmen wollten, so sollen die Ge-^"dten der IV Städte sie mündlich und schriftlich nochmals ermahnen und ihnen dabei zu verstehendaß man diesen ihren Abschlag nicht erwartet, das; man indeß zu vermnthen Grund habe, sie würdenMittheilung nicht so lang vorenthalten, wenn das Bündnis; an und für sich recht, eidgenössisch, friedlichden Bünden und dein Landfrieden nicht nachtheilig wäre, daß sie durch ihr Benehmen den Argwohn^'stärken, es möchte etwas dahinter steken, das die IV Städte nicht dulden können und das zur Zer-"ttung der Einigkeit führe. Inzwischen müsse man die VII Orte für dermalen noch im Glanben lassen,^ habe man von den Artikeln des Bündnisses noch keine Kenntnis;, Ferner möchte es am Plaz lein,^ Bischof von Basel um Mittheilnng einer Abschrift des Bündnisses zu ersuchen, worüber die Gesandtene IV Städte auf künftiger Jahrrcchnung sich entschließen sollen, Sollte sich inzwischen etwassorgliches"fragen, so soll Basel die drei andern Städte sogleich davon in Kenntniß sczen, I». Die Gesandten^ IV Städte sind ferner beauftragt, sich über eine gleichförmige Antwort bezüglich des Durchlassesemden Kricgsvolks zu verständigen. Auf höhere Genehmigung hin wird nun hierüber folgendes be-Glossen - Man könnte sich mit der im badischen Abschied niedergelegten Ansicht zufrieden geben, wennaufrichtig gemeint wäre und ihr stets nachgelebt würde; weil man aber aus der katholischen Orte

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