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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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liiio

Juni 1579.

genommen, v. (S. u. Baden). Das Erbeinungsgeld für die Jahre 1578 und 1579 wird von den Häu-sern Oesterreich und Burgund entrichtet, x. Die Gesandten von Bern melden, daß schon lange ein Land-marchstreit zwischen Bern und der Grafschaft Burgund walte und daß, ungeachtet man übereingekommensei, es solle biö zur Erledigung des Streithandels kein Theil den andern beleidigen, die Burgunder dieltVerabredung nicht halten. Die Gesandten von Burgund, denen dieses mitgetheilt worden, antworten.Sie halten dafür, daß, wenn die burgundischen Unterthanen etwas unbefugtes gethan, die Berner dazuAnlaß gegeben haben; fehle einer der ihrigen, wollen sie ihn gern nach Verdienen strafen, hoffen aber,daß Bern dasselbe thun werde; was übrigens die Hauptsache selbst betreffe, so habe der Prinz von Parmaim Namen des Königs von Spanien sich anerboten, den XII übrigen eidgenössischen Orten den Streitzum Entscheid zu übergeben; sie hoffen daher, daß auch Bern sich dieses gefallen lassen werde, Zf (S.u.Thurgau). Dem bischöflich-constanzischen Statthalter Wohlgemuth wird vorgehalten, daß er auf Bug-teicn, die dem Bischof gehören, aber auf eidgenössischem Gebiet liegen, Ausländer gesezt habe. Er entschuldigt sich damit, daß er nicht gemeint, unrecht zu thun, indem der junge Gall, den er zum Vogt >»Vischofszell erwählt habe, Gerichtsherr im Thurgau sei und zum Theil dort wohne; er bittet, man möchteden Bischof bei seinen Freiheiten und Rechten bleiben lassen, und gibt die Versicherung, daß er in Zu-kunft die Vögte nur aus der Eidgenossenschaft nehmen werde. Man läßt es für dießmal dabei bewemden, nimmt es aber all rclloronllum. »»»». Rechnung über den Ertrag der Landvogtcicn und Gelcitsbilcffsen u. s. w. (S. u. die betreffenden Landvogteien).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!

Deutsche gen« Vogteien iiberh.

»

Art. t.

Verwaltung im Atlgeni.

Landgrafschaft Thurgau

»

Art. g3.

Abzug.

t»4.

Leibeigenschaft n. Fall.

r.

.. 34».

Stifte und Klöster.

Landvogtei Nheinthal

»».

Art. 47.

Amtsrechnung.

Grafschaft Sargans

»»

Art. 28.

AmtSrechnung.

Grafschaft Baden.

Art. k.

Verwaltung im Allgem.

Landvogtei Freie Aemtcr.

»!».

Art. 35

Amtsrechnung.

Vier enuetb Vogteien überh.

N.

Art. 7».

Justizsachen.

Landvogtei LuggaruS.

I

Art. 4»g.

GlaubenSsache».

,1»

Art. 85. Bcscziingd. bisch. const. Bogt

., 2g. AmtSrechnung.

». Art. 3t

Art. 5

Amts- u. Geleitsrcchng"'Verwaltung im Allgum

3<i7.

Conferenz der beiden Orte Bern und Freiburg.

En Serpont " 137?», 13. Juli

Staatsarchiv Ver». Frciburg. Absch. II. ZKZ.

Wegen des Waidgangstreitcs zwischen denen von Peterlingen und denen von Dompierre versich Gesandte beider Städte auf den spänigen Ort En Serpent, um wo möglich den Handel gütlichzutragen. Beide Parteien legen nun die Urkunden auf, auf welche sie ihre Rechte stüzen. DalangemZanken" zu keinem Ziele gelangt ist, schlagen die freiburgischen Gesandten vor, wie bei "Streitigkeiten Schicdlcute zu erkiesen oder das Marchrecht laut dcö Burgrcchts zu brauchen. Diesen