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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mai 1579,

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geben soll, ob sie Willens sei, das Bnrgrecht abzuschließen oder nicht, und od siedenen von Bisantz zuGunst" ein freundlich Schreiben an Lucern und an andere Orte, welche sie wünschen, bewilligen wolle,

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Conferenz der beiden Städte Bern nnd Freiburg.

? ) IS75», 22 Mai.

Staatsarchiv Vcrn Frciburg, Absch. II. ZS5,

Zwischen denen von Pcterlingen und Corcellcs einerseits nnd denen von Dompicrre und Russhanderseits ist wegen eines Waidgangs an der Stelle, genannt En Serpcnt, ein Streit entstanden. Dieden Dompierrc, untcrstüzt von den Gesandten Frciburgö, behaupten, daß der streitige Ort stets zu Mon-^nacl), nicht aber zu Pcterlingen gehört habe, daß sie daselbst seit langer Zeit gewaidct und Heu undH^z davon an die von Pcterlingen verlauft haben. Die von Peterlingen dagegen suchen darzuthun, daß^ spänige Ort in der Herrschaft Peterlingen gelegen sei nnd zwar gemäß eines Spruchbriefs des Herzogsdon Savohen vom Jahr 1373. Da die Boten sich nicht verständigen können und jede Partei bei ihrenZugelegten Briefen zu bleiben verlangt, verlangen die Boten von Bern, daß inzwischen beide Parteien,t^boch Rechten unbeschadet, diesen Waidgang mit einander nnzen, oder aber bis auf weitcrn Be-toid stille stehen und keine Neuerungen daselbst vornehmen sollen. Die Boten von Frcibnrg aber wollendarauf nicht einlassen, sondern wollen über den Handel beförderlich an ihre Obern referieren,FernerS waltet ein Anstand zwischen den Pflegern dcS Spitals zu Romont einerseits und den Zehnt-^utcn zu Dompierre in der Castcllanci Lucens anderseits wegen des Zehntens auf einem Stnk Land,plannt Montchervet, in der Dorfmarch Prövonloup. Die beiden Städte sind ungleicher Meinung, inAlchen ThcilS Herrlichkeit eS gelegen sei. Es werden nun an Ort und Stelle beider Parteien eingelegte"ose und Gewahrsamen untersucht; dabei stnzt sich Freiburg auf einen Spruch der Schiedlcutc von"sol und Solothurn von 1559, durch welchen der streitige Ort innert seine Märchen falle; Bern da-^n stsjzt sich auf einen Spruchbrief von 1455 zwischen dem Bischof von Lausanne wegen seiner Herr-schaft LueenS und denen von Romont, Weil jedoch beide Parteien auf ihrer Meinung verharren, wird^Handel in den Abschied genommen, «?. In Folge einer Beschwerde Frciburgö über eine durch den^kchel von Lucens vorgenommene Pfändung wird erkannt, daß der Unterthancn von Frcibnrg Güter,ui der berncrischen Votmäßigkeit gelegen sind, gepfändet nnd aufgehoben werden können, «I. Da dieMilden, LueenS, Oron, Nue und Surpierrc sich über die von Peterlingen beklagen, daß durch dieoberhalb der Vrohc-Brüke den Fischen ihrSchwung" hinauf in den Fluß gesperrt werde,^ren die Gesandten von Bern, daß sie nicht finden können, wie die von Peterlingen ohne großen^aden die Schwelle irgendwo aufbrechen könnten, außer wenn eine steinerne Schwelle mit einer Brntsche^ Auf- und Znthnn hergestellt würde.

l -5er Ort der Conferenz konnte nicht anSjzcmittelt werden.