6<U August 1578,
bemerken, daß französische Truppen unter dem Herzog von Alcnzwn in die Grafschaft Burgund cinge-fallen seien, einige Dörfer beschädigt und Pferde u, a. m, weggeführt haben, was wider die Nentralitazwischen der Freigrafschaft Burgund einerseits und dem Herzogthum Burgund und der Grafschaft Bastsignh anderseits sei, welche Neutralität seiner Zeit durch Vermittlung und unter der Proteetion der Ei^genossen aufgerichtet worden; er bitte daher, man möchte gegen solche Verlezungen einschreiten; zudemhabe er gestern vom Gnbernator der Grafschaft, dem Grafen von Champlvtc, Bericht erhalten, daß manchcrlei Warnungen und Drohungen gegen die Grafschaft ausgehen; man möchte daher ein getreu All'sehen auf selbe haben. — Die VII katholischen Orte erklären nun, daß sie abgeordnet worden, um anzwhören und zu referieren, daß man aber versichert sein dürfe, daß sie, wenn Zürich oder Schaffhausen oderein anderes Ort der Eidgenossenschaft von jemanden angefochten würde, dann stets mit Leib, Gut u»Blut demselben beistehen werden, wie es guten Eidgenossen gebühre; da nun aber vor Jahren der H?"zog von Zweibrükcn seinen Durchzug durch das Elsaß und die Grafschaft Burgund genommen und die ?beiden Länder, welche den Eidgenossen mit Erbeinung verwandt seien und woher sie Wein, Korn, Else"und andere Bedürfnisse beziehen, zum Theil verwüstet habe, und da damals auf Anhalten Basels ?>"Auszug veranstaltet worden sei, so wünschen sie eine Erklärung, ob man, im Fall Burgund und dassaß nochmals bedroht würden, dann durch Gesandteden angreifenden Theil davon abmahnen, oder, wc""dieses ohne Erfolg wäre, es mit Gewalt wehren wolle und wessen man sich alsdann gegen einander ver^sehen solle, — Der Handel wird ml in>lruonllnm genommen, K. Anf leztem Tage hatte Schultheiß Hm'"für den brandbeschädigten Müller zu Münster um Fenster angehalten,-—Weil nun nicht alle Orte ist'?"bezüglichen Beitrag zusichern, wird die Sache nochmals all iimlrnonllnm genommen, I». Bezüglich dj"auf dem lezten Tage gemachten Anregung, daß von einigen ein übertriebener Wnchcrzins, nämlich ^ ^4 Kronen monatlich vom lvl) genommen werde, wird erkennt - Es soll jedes Ort, wie bereits in einig?"geschehen, für Abstellung dieser Wncherzinsen die geeigneten Maßregeln treffen und dafür sorgen, daß d??gebührende Zins, nämlich 5 vom IM bezogen werde; die Landvögte werden angewiesen, in diesem Si""Mandate zu erlassen. Ferner wird verfügt, daß bei Anleihen „auf die Faust" der Auslcihcr nicht un ?fordern noch nehmen dürfe, als monatlich 1 vom Illt), und zwar bei Strafe, I. Hinsichtlich des Gelmder Kaufleute erklärt Zürich, daß es sich nicht gern von den andern Eidgenossen absöndern möchte,es aber zu dem vorgeschlagenen Geleit nicht stimmen könne, weil man seine Burger und Hintcrsaßeu,ihr gutes Mannrecht eingelegt haben, davon ausschließen wolle, daß eS jedoch sich dann dazu verliest?'könnte, wenn man die schon in Zürich Niedergelassenen, worunter Meister Hans Muralt und seine Söst"?'darin einschließen würde, Basel bemerkt, daß es nichts dagegen habe, den Conduetoren und Spedit"'""in der Eidgenossenschaft ein frei sicher Geleit zu geben, daß es jedoch ohne Verlezung seiner Freistes"den mahländischcn Kauflcnten solch' Geleit nicht erthcilcn könne, indem es sich nicht binden dürfe, je'""'"den das Recht zu versagen, daß man übrigens versichert sein könne, es werde niemanden etwas ""ges widerfahren, — Dem spanischen Gesandten wird auf sein Begehren das Verzeichnis; derer mitgetst?' 'welche Zürich in das Geleit eingeschlossen wissen möchte, Basel endlich wird ersucht, seinen Eondncwrund Faetorcn, welche den Sinn des verlangten Geleits nicht richtig aufgefaßt haben, diesenerläutern, It,. (S. u. NHAnthal), I. »». und ». (S. u. Luggarus). «». Baumeister Gmünder vonGallen meldet, daß Appenzell, der Abt von St, Gallen, der Landvogt im Rheinthal und Bürger""" ^und Rath der Stadt St, Gallen zum Besten des gemeinen Mannes und zur Verhinderung des W" ss