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Juni 1578.
Luggarner kein Geleit in das Hcrzogthum Mayland haben würden; auch Basel erklärt, nicht beistimmenzu können, wenn nicht einige seiner Burger, deren Väter aus Mahland gewesen und von dort verbanntworden, liberiert würden und wenn denselben nicht alles zurükerstattct würde, was man ihnen wegg^nommen habe. — Der Handel wird nochmals a«l instruondum genommen, kk. Die Landstreicher, Bettler,Gcngler u. dgl, fallen wegen ihrer Diebstähle, Brandstiftungen u, s, w, immer mehr dem Land beschwerlich, wcschalb strengere Maßregeln gegen dieselben nöthig geworden sind; man will nun über deren Ab'liefcrung auf die Galeeren mit dem savohischen Ambassador unterhandeln, — Da derselbe aber vorerlWeisungen darüber vom Herzog gcwärtigt, wird jedem Ort anbefohlen, inzwischen geeignete Maßreg^"zu treffen und solche lose Buben zu strafen. KK. Schwyz hatte an Lueeru berichtet, daß ein Gefangenerzu Lachen bekannt habe, er habe Einsiedeln anzünden geholfen und das Pulver zu Schaffhauscn gekauft-Deßhalb soll jeder Gesandte an seine Obern darüber berichten, damit überall verboten werde, solchen vcrdächtigeu Personen Pulver oder „Fcuerscilcr" zu verkaufen, I»I». Die Gesandten von Freiburg stsl!^die Bitte au die V katholischen Orte, sie möchten das Bündnis; mit Savohcn nicht eher besiegeln, als b>Freiburg sich mit dem Herzog über ihre gegenseitigen Anstände vertragen habe, — Wird in den Abschwgenommen, II. Auf den Bericht, daß die Wiedertäufer auf den Landmarchen sich versammeln und sned'gen und sich, wenn sie verfolgt werden, von einem Gebiet auf das andere zurükziehcn, wird für nötlngerachtet, gemeinsam gegen diese „abcrgläubigeu Leute" einzuschreiten und sie zn verhaften, wo man Pbeisammen antrifft. Daneben soll jeder Gesandte an seine Obern bringen, ob mau, wenn vergleichtLeute sich bei ihrer Verfolgung auf anderes Gebiet flüchten, dann in diesem lcztern ihnen nachjagtdürfe, Kit,. fS. u. Baden). II. und «»»». fS. u. Thurgau), im». Schwyz wünscht, daß man die Nonntaus dem Kloster in der Au zu Steinen bis zum Wiederaufbau dieses Klosters im Kloster Paradies nwterbringen möchte. — Das Gesuch wird all mstruomliim genommen, ««. und z»>». (S. u. Thurg«K«K. fS. u. Sargans). II . Amtsrechnungen der Laudvögte fS, u. die einzelnen Landvogteien).aus den Akten im Lncernerarchiv: Pfäkers. — ri». aus dem Aaraner-Ereinplar.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiteu i
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Landgrafschaft Thurgau.
Landvogtei Rhcinthal
Grafschaft SargansGrafschaft Baden.
Landvogtei Freie Äleinter
Landvogtei Lanis
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Art. 503. Stifte und Klöster,.. 35,3. „ .. ..„ 103. Leibeigenschaft und Fall.560. LocaleS.
70. Einkauf u. Niederlassung.
Art. I3t. GlaubcnSsachcn.„ 82. Justizsachen.
Art. tt5. Klöster.
Art. 126. Kirchliches u. GlaubcnSl.58. Judicatur u. Competenzs.
Art 193. LocaleS.
109. Justizsachen.
110. Justizsachen.
Art. 150. Kirchensachcn.
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Art. 504. Stifte und Klöster-
505. „ »
506. „ „ » , ,-s
288. Kirchliches u. Glaube"
„ 28. Amtsrechnung.Art. 46, AmtSrcchnung.
' ' Art. 27. Amtsrechnung.
lelt, Art, 127, Kirchlichesn. Glsiwe"l
>'«- .. 30. Amts-u. Geleitsrechn-
I», Art, 68 Zehnten nuv Zi»b^
e. „ 190. LoealeS,
er' 34, AmtSrechnung.
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