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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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647
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April 1578, ^7.

dcr VII Orte seien andere Freiheiten, Bräuche und Gewohnheiten, gelte ein anderes Stadt- und Laud-recht, und dcschalb sei in dieser Beziehung kein Ort wie das andere; übrigens wisse man nichts anderes,als daß die von Wallis gerade wie die Nächstwohucuden und wie Angehörige der VII Orte gehalten undbehandelt werden, «5. Die Gesandten von Wallis machen die Anzeige, daß unter ihren Landleutcn überdie Berthcilung der Hanptmannöstcllcn bei Aufbrüchen nach Frankreich einiger Unwille herrsche. Ant-Mau bedauere, daß man, wie es scheine, bei ihnen etwas verunglimpft worden; man wolle jedoch'brc Beschwerde in den Abschied nehmen und in Zukunft bei Ernennung der Hauptlcnte sich für sie beiG Königs Anwälten verwenden, t'. Da man in Erfahrung gebracht hat, daß Personen, denen inBezug auf den Glaube» nicht recht zu trauen ist, im Wallis des Königs von Frankreich Angelegenheiten

der Hand haben, was man nicht für zuträglich findet, so wird mit Balthasar von Grissach ernstlicharüber gesprochen x. Für den Gcgenbundesschwur im Wallis wird Brig als Ort und der 1. Juni"ls Tag fcstgesezt; der Buudesschwur soll in der Licbfraucnkirche zu GlhS geleistet werden, in Hoffnung, .urch die Fürbitte Unserer Lieben Frau Glük und Heil zu erreichen. Ii. Der Stadtschreibcr von Lu-^>> wird beauftragt, die Instruction für die Gesandten der VII Orte nach Wallis zu entwerfen und'kselbe zur Begutachtung jedem Ort zu übersenden, I. Bezüglich deö Geleits der Kauflcutc wird au^»ich mit allem Ernst geschrieben, um von seiner Ansicht abzubringen und zur Annahme des zu"den beschlossenen Geleits zu vermögen. Auch über den Allstand der andern Kauflcutc mit Basel wird^ Zürich geschrieben, damit es bei den Kaufleutcn sich erkundige, ob sie sich zu einer gütlichen Vcrcin-^"u>g verstehen wollen. Ii,. Der auf lcztcm Tage zu Baden gemachte Borschlag bezüglich der an denllchof vvu Como zu erlassenden Antwort wird angenommen, I. Auf einen Vortrag des Balthasar" Grissach in Betreff der französischen Zahlungen wird ihm schriftlich geantwortet: Weil schon so oftRundlich und schriftlich vom König und seinen Gesandten Termine für die AuSbczahluug angcsczt, aber^ etwas gehalten worden, wolle man die Sache an die Gemeinden und höchsten Gewalten bringen,^jeugt, daß denselben nicht mehr gelegen sein werde, mit dem König länger in der Bercinuugbleiben. ,»». Der Landschreiber zu Luqgarus, Balthasar Luchsinger, Ritter, verantwortet sich bezüglich

Anklar

NN.

Was ^ Pilpst uichr als ihm befohlen worden verhandelt, und berichtet soda

Ber ^ ^"^bst bezüglich deö Salzes und des Jcsuitcn-Collegiums zu Luggarus erlaugt habe. Diesertion ' Abschied genommen. Und da er sich darüber verantwortet, was er »eben der Justruc-

Bifil einzelner Personen daselbst verhandelt, und wie er lediglich nach eigener Meinung den

ivcite^ Wallis entschuldigt habe, so wird seine Verantwortung als genügend erfunden, daher ihm auch,,D,bewilligt werden, 1». Auf den Bericht über daö Zerwürfnis; zwischen denen imdo i> außerhalb wohnenden werden die Laudammänner Gaffer von Schwhz und Lussi

der», dahin abgeordnet, damit sie sich bei vertrauten Personen erkundigen, wie die Sache

reu ^ ^ Ausbruch von Unruhen Verhütet werden könne, «». Gemäß gestrigem Beschluß schwö-ivart""" ^ Gesandten der VII katholischen Orte in der St, Pctcrskapclle in Gegen-

^!ätl Landeshauptmann und der Gesandten von Wallis im Namen ihrer Obern, besonders aber dieUnd ^ Bürgerschaft der Stadt Luecrn, den feierlichen Eid zu Gott und den Heiligen, dieses Burg-heil "üt Wallis treu, wahr und fest zu halten, unter Anrufung der Gnade GottcS, diesemferj'^" ch^idlichen Werk seinen Segen zu verleihen. Jeder Gesandte soll darüber an seine Obern re-^'en, besonders aber über die treuherzige Ermahnung deö Landeshauptmanns von Wallis, der bei