November 1577.
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Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten!
Landvogtei Freie Slemter. «>. Art. lkö. Klöster.
Landvogtei Lauis. «> Art. 3ll>. Justizsachcn. r. Art. 317. Justi,fachen.
e. „ 97. Verwaltung im Allgei». !?. „ 318. „ „
^^»dvogtei LuggarnS. «» Art. tüli. Statuten der Landschaft.
328.
Geheime Conferenz der V katholischen Orte.
GerSnu. ^1377, 2<». November (St. Konradstag).
Ttantsnraiiv Lucer». — Akten: Bündnisse mit Moyland.
Rathsboten: Lueern. Niklaus Kloos, Venner und des Raths. Uri. Johann zum Brunnen, Ritter,Klhalter. Schwhz. Johann Gaffer, Ritter, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann. Unteralden. Melchior von Flüe, Ritter, des Raths ob dem Wald; Heinrich von Uri, Landammann nid^»> Wald. Zug. Jakob Nnslbanmer, des Raths. — (Alle der geheimen Räthc).
«». Dieser Tag wird gemäß Beschluß zu Lueern vom 16. November abgehalten, um sich über eine»gemessene Antwort an den König von Spanien auf dessen gar freundliche und tröstliche Anerbieten^verständigen Eröffnung der Instructionen und Verlesung der Schreiben und Vorträge, sowie
r Zuschrift, die man bei einem ähnlichen Anlaß im Jahr 1573 erlassen hatte, wird beschlossen, eine^he Antwort, nur mit Abänderung einiger Worte und so kurz und freundlich als möglich und mit^'^»cilpue auf die frühere Antwort, an den König zu erlassen. In diesem Schreiben soll dann auch^ ^sandten Pompejus zum .Kreuz in Gutem gedacht werden, „aber mit etwas kürzern Worten alsschr^" ^ beschlossen, an den Gubernator von Moyland, Markgraf von Ayamont, ein Dank-
wie früher zu erlassen (29. November). Dem Gesandten von Uri wird aufgetragen, im Namenii/ ^ Herrn Pompejus für alle seine Mühe und Gefälligkeiten zu danke» und ihn zu bitten,
»diese», seinem Wohlwollen zu verharren und die Briefe an den Köllig und an den Gubernator zu5». Es wird ein Brief vorgelegt, welchen Don Johann von Austria, Gubernator in den Nie-^»"dcn, an die Stände, Städte, Prälaten, Edeln und gemeinen Personen daselbst in Betreff dcS-. der Niederlande gegen Spanien erlassen hat. Lueern soll sobald möglich eine Abschrift davon^>» Ort zuschikcn. v. Uri macht einen Anzug bezüglich des Schreibens, welches Basel vor einigen^grn in Betreff des auf Waaren gelegten Arrestes eiugcschikt hatte; hinsichtlich der Verantwortung überncicl^' diesem Schreiben berührten Vorfälle zu Lueern und zu Uri macht es den Vorschlag, sogleichn ^ gemein-eidgenössischen Tag auszuschreiben, um diese leidige Sache und den noch
"ll'ledigtcn Anstand wegen des Geleites der Kauflcute berichtigen zu können; auch möchte im Schrci-am ^ Begehren gestellt werden, daß es seinen Gesandten über die Abtretung seines Autheils
Kloster Paradies Vollmachten mitgebe. — Darüber soll sich jedes Ort beförderlich entschließen und»^u Entscheid »ach Lueern schiken, damit dieses das Schreiben an Zürich noch zu rechter Zeit erlassen"»" «I. Bezüglich des von Glarus an die vier Orte gestellten Begehrens, sie möchten Schwyz dahin^»ögeii, daß es dem vor Jahren abgeschlossenen Vertrag (v, 3. Juli 1564) endlich auch beitrete, sind