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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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November 1577.

t». Dieser Tag war von Freiburg hauptsächlich wegen der Bundeserneuerung mit Wallis aus-geschrieben worden. Nun berichten die Gesandten von Freiburg, was sie im Wallis erfahren und w>edie Gesandten von Wallis sich verantwortet haben, warum sie auf den bestimmten Tag zu Erneuerungdes Bundesschwurs nicht erschienen seien. Auch wird ein so eben angekommenes Schreiben des Bischoffzu Sitten an die Vll katholischen Orte verlesen, worin die bcmcldten Entschuldigungen ebenfalls cnthaten sind. Da nun die von Wallis immer noch auf ihrer Meinung verharren, daß der Bnndcsschwur nuran Einem Ort im Wallis und nicht in jedem Zehndcn einzeln vor sich zu gehen habe, indem lcztcreseine Neuerung wäre, dabei sich aber erbieten, dafür sorgen zu wollen, daß Rathsboten aller sieben Zehn-den, auch der Bischof und das Domcapitel zu Sitten sich an einem beliebigen Orte zu diesem Bundesschwur versammeln werden, und erklären, daß, wenn die katholischen Orte nach dem Bnndcsschwur »o )an die Zehnden gelangen wollen, um ihnen etwas besonderes mitzutheilcn, sie selbe gern begleiten nnihnen alle mögliche Freundschaft erzeigen würden, so wird für gut erachtet, die von Wallis diesmal nichmit Strenge zu nöthigen, damit sie nicht unwillig werden und die Sache sich noch verschlimmere, nnsich mit deren Anerbieten zufrieden zu geben, Und weil der Span zwischen Schwhz und dem Zeh"den Viöp noch uncrörtert und es nöthig ist, denselben noch vor dem Bnndcsschwur zu berichtigen, w>rSchwhz ersucht, seinerseits diesen Span den Gesandten der katholischen Orte und derer von Wallis,welche auf dem BundeSschwur zusammen kommen werden, anzuvertrauen; auch an die von Wallis wirdin diesem Sinne geschrieben, mit der Bitte, die von Visp dahin zu vermögen, daß auch sie diesen Spa"den obbcnannten Gesandten übergeben. Sobald dann die Parteien über diese Vorfrage einig, soll der Tagfür dcil Bnndcsschwur angesczt werden, L«. (S. u. Luggarus), «. Balthasar von Grissach, Dolmetsch desfranzösischen Ambaffadorö, dankt für die Verwendung bei Bern, in Folge deren es seine Angehörige"nicht wider den König habe ziehen lassen, und bittet, über das lange Ausbleiben der Kricgszahlungensowie des Ambassadorö nicht unwillig zu werden ; er übergibt auch ein Missiv des Königs, worin dieserdie Hoffnung ausspricht, daß er nunmehr nach abgeschlossenem Frieden werde bezahlen können, und eine»Brief des AmbassadorS, worin dieser meldet, mit welchem Erfolg er beim König die Zahlung betreibe.Auch Oberst Tugginer von Solothuru entschuldigt den König, «I. «5. I. K-. (S. u. Lauis). I»

Freie Aemter), I. Die V Orte ermahnen in einer Zuschrift den Bischof von Chnr, er möchte sich nm Gcleit bewerben und mit Beförderung auf seine Stift ziehen, damit im Gottesdienst und in andern VasinUdie Ordnung erhalten werde; man habe nämlich vernommen, daß wegen Nachlässigkeit der Priester katholische Kinder von ncugläubige» Predigern getauft werden. It. Die vier Orte Lueeru, Nri, Untcwwalden und Zug sollen ihren Gesandten auf nächsten Tag Vollmachten crtheilen bezüglich des Gesuchsderer von Glarus, daß man Schwhz dahin vermögen möchte, ebenfalls dem Vertrag beizutreten, wie d>eübrigen Orte gethan haben, I» Die Gesandten der vier Orte machen die Anzeige, daß ihre Obern d>cEntschuldigung des Schultheiß Pfhsscr von Lueeru, bezüglich der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen'auf dcu leztcn Kricgözug sich beziehend, gutheißen, Da man in Erfahrung gebracht hat, daß einigefremde Banditen, welche leztes Jahr am Ueberfall von Besanaon theilgcnommen und neuerdings wiedermit gefährlichen Anschlägen umgehen, sich in der Grafschaft Neuenbürg aufhalten, so wird an den G»bcrnator geschrieben, er möchte diese Leute fortwciscn.