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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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628
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September 1577,

rcn nun, daß die Gesandten von Bern ihnen darauf antworten, -- Diese geben nun folgende A»t-wort: In dem benannten Schreiben der VII Orte werde gemeldet, daß Herzog Casimir vorhabe,gegen Frankreich zu ziehen, und daß Bern seine Knechte zu diesem Zug laufen lasse; Bern wissenun aber nicht, was die Vit Orte für Kundschaften hierüber erhalten haben; denn Bern dürfe in gutenTreuen versichern, daß ihm ganz und gar unbekannt sei, ob Herzog Casimir Rüstungen vornehme; siekönnen nun aber den VII Orten nicht bergen, daß ein Bürger von Bern, Bernhard Tillmann genannt,der im vorigen Zug unter Herzog Casimir Hauptmann gewesen und seither weder in der Stadt noch ansder Landschaft vor den Kriegskncchten, die unter ihm gedient hatten, sicher gewesen, sich im Land herum-getrieben, einige Burger und Landleutc aufgewiegelt und weggeführt habe; Bern habe auf die Kundehievon sogleich au seine Amtsleute angemessene Befehle erlassen, jene zu verhaften; in Folge dessen sew»einige über vier Wochen im Gefängnis gewesen; auch an Basel habe Bern das Ansuchen gestellt, de»Tillmann auf Betreten festzunehmen; Bern bitte daher die VII Orte, sie möchten nicht Mißtrauen hegen,als ob es die Bünde und den Landfrieden nicht achte, oder sich mit jemanden in ein Bündniß einlasse,das Frankreich oder diesen Bünden zuwider sei; Bern hatte erwartet, daß, wenn die VII Orte, und bcsonders Freiburg und Solothurn, etwas an ihm zu suchen hätten, sie dieses schriftlich oder mündlich thuuwürden; daher sei auch nach seiner Ansicht diese Tagsaznng auszuschreiben nicht nöthig gewesen,VII Orte wiederholen hierauf in ausführlichem Vortrage: Bern habe schon wiederholt daö Gcgentheil vondem versprochen, was es jezt nicht gewehrt habe; sie finden, daß die Behauptung Berns, als ob es von demsrühern Aufbruch kein Wissen gehabt, als ob ihm dieser unlieb gewesen, u, dgl, nicht richtig sei, indemes die heimgekehrten Knechte gar freundlich aufgenommen, sich für selbe um den ausstehenden Sold bc>Herzog Casimir verwendet, ja ihm selbst eine ansehnliche Summe vorgestrekt habe, die zu diesem Krwggebraucht worden; sie verlangen endlich zu wissen, ob Bern den ewigen Frieden, die Bünde und de»Landfrieden furohin besser als bisher halten wolle, indem ihnen dergleichenAcffnngcn" und trozigcHandlungen, welche sich seine Angehörigen schon wiederholt angemaßt, nicht mehr erträglich seien, Nacssdem nun die Gesandten von Bern und die der VII Orte sich nochmals naher gegen einander erklärt hatte»,danken lcztere für daö freundliche Anerbieten unter angemessenen Zusicherungen. I». (S. u, Thurgaud«. Die Gesandten der VII katholischen Orte machen Anzug, daß seit jener Zeit, da Herzog Wvlfg^silvon Zweibrüken seinen Zug nach Frankreich durch das Elsaß genommen habe, und auf das Ansuche» derStadt Basel eiir allgemeiner Auszug in allen Orten, auch den Zugewandten und in den gcmcincu Bogteicn veranstaltet worden, die Auszüge durch Absterben und durch Lauge der Zeit lükenhaft gcwordc»seien, und beantragen, daß man neuerdings einen allgemeinen freien Auszug vornehmen möchte; den»es würde den Neidern und Feinden der Eidgenossen Respekt einflößen, wenn sie gewahr werden, daj> dwEidgenossen in Frieden, Ruhe uud Einigkeit mit einander lebe», Dieser Vorschlag wird all insti'uo»clnm genommen, «I. Christoph Davon zu Basel, Factor der mahländischen Kauflente, legt den alten 6K-leitsbricf vom W, November 1551 vor, sowie eine Abschrift des neuen; nach Verlesung derselben werde»sie in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandten auf nächsten Tag darüber instruiere, ob »mvden Kauflcuteu das Geleit nach dem alten oder nach dem neuen Gcleitsbricf erthcileu wolle. Die Gesandte'von Bern erklären hiebei, daß Bern wohl cinöweilen zu keinem von beiden stimmen werde, eS wäre dc»n,daß man seine Angehörigen ebenfalls sicher im Hcrzogthum Mahland handeln und wandeln lasse. < >Bischof zu Sitten, Hildcbrand von Riedmattcn, berichtet an die VII katholischen Orte mit Zuschrift vr»