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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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619
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Mai 1577,

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(5o»feren; der beiden Städte Bern und Lucern.

St Urban. 1577, I«. Mai

Staatsarchiv L.'uccru. Akten: Bern.

Rathsbotcn: Bern, Niklauö von Grafcnried, Sckelmcister; Anton Gasser, Venncr; Hans An-Tillier, alte deö Raths, Lncern, Ludwig Pfyffcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; RochusHelmli, alt-Schultheiß; Jost Holdcrmeycr, Sckclmcistcr; Christoph Sonnenbcrg, beide des Nathö; Ren-ward (Lysat, Stadtschrcibcr.

Bezüglich des Abtausches des Zehntens zu Aarwangen gegen die Nechtsamen der Leibeigenschaftund der Niedern Gerichte zu Knntwyl wird die lczthin getroffene Verabredung bestätigt; doch darf der^ Aarwangen, dem dieser Zehnten für die zwei folgenden Jahre verliehen worden, denselben noch>o lange beziehen, Um den Abtausch deö KircheusazeS, des großen und kleinen Zehntens und derAodenzinse zu Nieder-Bipp gegen den Zehnten und Bodcnzins zu Knntwyl ausführen zu können, wirddcr beidseitige Ertrag speeifieicrt und das, was jeder Theil dem andern heraus zu geben hat, fcstgcsezt;>eder Theil tritt von heute an in die Nnznng des Ertanschten und übergibt dem andern Theil die Briefeu»d Gewahrsamen über das Abgetretene, -- Dieses wird also angenommen auf Bestätigung hin beiderStädte Obrigkeiten.

5 SK.

Konferenz der VlI katholischen Orte,

Lucern, 1577, tMa: (Pfingstinittwoch).

Staatsarchiv lncern. Lucevn. Absch. Bd. 27 j.lAuch in den Archiven Nidwalden, Freiburq und Solotburn.I

Rathsboten: Lueern, Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rochus Helmli, alt-s-'^ultheiß; NiklanS Kloos, Fähnrich und deö Raths, Uri, Jost Schmid, alt-Landammann, Schwyz,^'Hannes Gasser, Ritter, Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann, Untcrwalde», Mar-chiard Jnifcld, alt-Landammann ob dem Wald; Johannes Waser, Ritter, alt-Landammann und Panncr-nid dem Wald. Zug, Kaspar Meyenberg von Baar. Frcibnrg, Johann von Lauten, genanntRitter, Schultheiß; Peter Krnmenstol, Bürgermeister und des Raths, Solothnrn, Stephan^chwaller, Venncr und des Raths.

Betreffend die Untcrstüznng an daö Kloster und die Thallente zu Einstedeln wegen ihres^^Nidunglüks läßt man eS bei den Beschlüssen der einzelnen Orte verbleiben Daher sollen die Ab-ordneten Vollmacht haben, ihre Beisteuer so zu vertbeilcn, wie sie von ihren Obern beauftragt sind,Hans Ludwig Göldlin, des Bischofs von Chnr Sceretar und Gesandter, führt Klage, wie diesemeinigen seiner Gegner in Bünden Gefahr drohe, und bittet um Rath nnd Hülfe, In Erinnerung ans/w vom Papst hierüber erlassenen Brcve (16, April) wird an die III Bünde abermals ernstlich geschrieben,"lochten den Bischof und die Stift nicht wider Recht nnd Billigkeit, wider Sprüche nnd Briefe drän-noch jemanden solches gestatten nnd das auf dem lcztcn Bcitag auf Anhalten der Gegenpartei Bc