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December 1576,
303.
Conferenz der V katholischen Orte.
Gersa«. 137«, 3. December.
Staatsarchiv Lucern. Allgem. Absch. Bv. X. 477.sAuch im Landesarchiv Nidwalden.j
Nathöboten: Lucern. Rochus Helmli, Schultheiß; Jost Holdcrmeher, Sekelmeister und des Raths.Uri. Jost Schmid, alt-Landammann; Johann zum Brunnen, Ritter, des Raths. Schwhz. Kaspar Abh-berg, alt-Landammann; Jost Ans der Mauer, Sekelmeister und dcS Raths. Uutcrwalden. AndreasSchönenbühl, Landammann; Marquard Jmfeld, alt-Landammann ob dem Wald. Johann Wascr, Ritter,Landammann und Pannerhcrr nid dem Wald. Zug. Jakob Nußbanmer, des Raths.
Gesandte der Grafschaft Burgund haben vor einigen Tagen zu Freiburg und hernach zu Bernunter Berufung auf die Erbeinung das Begehren gestellt, die Eidgenossenschaft möchte ihr bei zu bc-sorgendem Ucbcrfall thätliche Hülfe leisten. Da deshalb ein gemein-eidgenössischer Tag veranlaßt worden,so hat Luccrn für nöthig erachtet, gegenwärtige V-örtische Tagsazung auszuschreiben, um sich zuvor übereine einmüthige Instruction zu verständigen. Nach Verlesung einer Zuschrift Frciburgs und der zu Bernvon den drei Städten den 26. November gepflogenen Verhandlungen, sowie der von Bern mitgethciltcnVorträge der burgundischeu Gesandten, endlich der alten und neuen Erbcinungcn von 1474, 1477 n»d1511, wird auf Ratification hin verabschiedet! Wiewohl man auö vielen Gründen die Grafschaft Bur-gund nicht zu Grunde gehen lassen dürfe, so wolle man doch, bevor man deswegen etwas verfüge, en>cErklärung von den burgundischeu Gesandten erwarten, von wem sie einen Ucbcrfall besorgen, in welche"'Maße sie thätliche Hülfe begehren und ob auch sie Hinwider den Auödrnk „treues Aufsehen" auf die Eidge-nossen im Fall der Roth angewendet wissen wollen.—Jeder Gesandte soll nun über die heutigen Verhaud-lungcu an seine Obern referieren; jedem wird eine Abschrift des Abschiedes von Bern mitgetheilt; inzwisilst"soll sich jedes Ort über eine Antwort entschließen. Freiburg wird ersucht, beförderlichst an Lucern zu be-richten, was es hierüber in Erfahrung gebracht habe; wenn ein gemein-eidgenössischer Tag ausgeschriebe"würde, soll Lucern zuvor eincu VU-örtischen, oder, wenn dieses nicht möglich, einen V-örtischen Tagschreiben. I». und e. (S. u. Luggarus). «I. Auf die Klage der Hauptleutc von Uri, daß ihre Fe"'^ruugen an Frankreich immer noch nicht bezahlt seien, wird dem Junker Balthasar von Grissach einbcn an den Ambassador übermittelt. Die Gesandten und der Stadtschrciber von Luccrn bemerke», daßhinsichtlich dieser Anforderungen weder Mühe noch Arbeit gespart haben, v. Dem Hans Kastel vonUutcrwalden waren in sein Haus, bevor es abgebrannt war, Fenster versprochen, aber noch nicht beza)worden; sein erneuertes Gesuch um Fenster wird in den Abschied genommen. Melchior Küttcl »uJost Müller von Gersau werden ermahnt, Frieden und Recht einander zu halten und sich zu vertrage",indem man sonst der Gemeinde wider den ungehorsamen Thcil Beistand leisten würde.
Man sehe auch im Abschnitte' HerrschaftSaNjielejzcnheiten:
Landvogtei Luggarus. I«u v Art. zgg». 4t>v. GlanbcnSsachen.