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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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591
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Februar 1570. ,

^arquard Imfcld. pandammaun ob dem Wald; Melchior pnsfi, Nirtcr, pandammanu ui d dem Wald,-^»g. Wolfgaug Brandenberg, des Narhs.

». De» Haupt- und Kricgöleulen der V Orte, welche den Feldzug im Dclphiuat mitgemacht, hätteKniäß llebereinkunft ein Theil des ausstehenden Soldes vom König Vau Frankreich auf pichtmeß bezahltwerden lolleu: laut Abschied zu Soiotburn aber ist die Bezahlung nach nicht erfolgt, worunter die Be-gehenden empfindlich leiden müssen; um »uu diesem Uebelstand abzuhelfen und um sich über die zu er-cheifeude» Maßregeln zu bcratheu, wie mau jenen zur Bezahlung verhelfen konnte, hatie Putern gegen-wärtige (Konferenz auogcschrieben. Nach allseitiger Eröffnung der Iirstruetioneu, sowie nach AnhörungMliudliche» Vortrags der Hauptleiue wird beschlossen: Es sollen Hauptmann Beat Jakob Fee»^'» pneern, Oberst Sebastian Tanncr von llri und Schultheiß Heid (von Paulen» von Freiburg im"Men der V Orte, sowie der drei Orte GlaruS, Freiburg und Solotburn, mit entsprechende»^ "llruetioneu und Beglaubigungsbricfe» zuerst in Phon bei Herrn von Mandelöl nachdrüklich auf Be-d^hiung dringen und dann, wenn sie daselbst nichts ausrichten, zum König selbst sich verfügen. Dieser^schlup wird benannte» drei Orten mitgetbeilt, damit, wenn auch sie dazu stimmen, die Gesandte» auf^'lten der Hauptleute allsoglcich abgefertiget werden können; auch dem französischen Ambassador wird>"jZc»chjkt unter angemessener Darstellung des Handels. I». Auf das Gesuch des Gesandten von Fug^>d den, Priester Hans pebmann von Fug, der eines im Elsaß verübten Todschlags angeschuldigt ist,^e> winc Unschuld bctheuert, eine Verwendung um Absolution an den Papst ausgestellt. Dem Garde^^w"nn Jost Segesser von pueern wird anbefohlen, für dieseDispensation" die geeigneten Schritte^un (S. u. Sargans). «I. Bezüglich der zu Aarburg verarrestierte» Waaren wird llri aufgttra-ök->, in, Pinien der V Orrc die Antworten des Eardinals und des Inquisitors zu Mahland den Pringlaltn der Kanfleutc in Mahland abschriftlich mitzutheilen, damit sie sich darüber entschließen: »venu sievon den V, oder VII, oder allen XII Orten weitere Verwendung wünschen, »verde mau nicht er^»geln, ihe zu willfahren. « . paudanimann pnsfi macht Anzug, daß seit einiger Zeit wiederholt Erd-^bei, verspüre worden. Da man besorgt, daß dieses eine Strafe Gottes um der Sünden willen bedeute,'""5 es j» den Abschied genommen, um sich zu entschließen, ob man in den V Orten das große allge-Gebet anstellen wolle, wie vor Feiten bei dergleichen Anlaßen mehr geschehen, ß. Eine dem Stadt-^"eiber von pneern von einem zuverlässigen katholischen Edelmann gemachte Mittheilnng über den Er-^'lg der Abmahnung des bcruerischcn Kriegsvolks im Elsaß wird ml lokoiminlniu genommen. Dem'^"dammann von Pro von llri wird eine Verwendung ausgestellt an den Herzog von Savohen, bezüg-' einige, Anforderungen an den Herzog und an einige seiner Untcrthanen und Eommuncn. I». Jeder'eül an die geheimen Nätbc bringen, was die Gesandten des Herzogs von Savohen in Betreff eineseu,,^ Biindiliises (Erstes Prostet des Bündnisses mit Savovcn, ,l. cl. it. Februar.«ftaatsarch. pneern.^ - Bilndnisse mit Savohen. » vorgebracht haben, damit sich jedes Ort darüber bcrathe und »eine^Umine nach pneern schike. I. Ebenso soll jeder Gesandte über die aus Zürich und Basel eingelangten'^uungen au die geheimen Nathc berichten. Zug wird bcionders beauftragt, durch eine vertraute Per-Nci, in Zürich gher alles zu erkundigen und die geheimen Näthe vom Resultat in Kenntniß zu sezen.

Man scbe auch im Abschnitte Herrschafteattiiclcgenheiten:

^^sfri»aft Sarnaus. « It>5. Stifte »NN Klölier.