57"
September 1575,
ser Summe vermögen Antwort: Herr von Mandelöl habe nur mir den noch Lebenden sich abfinde»wollen und habe der Wittwen und Waisen der Verstorbenen und Gefallenen nicht gedacht; man ersuchihn für Bezahlung aller Rükstände besorgt zu sein, der König möge nun die Truppen noch längere Zeilbrauchen oder aber entlassen wollen: sein Begehre», die HauPtlente zur Annahme der Certificate zn bewegen, wolle man in den Abschied nehmen; man ersuche ihn ferner um seine ernstliche Verwendung, das:die zwei schon seit längerer Zeit verfallenen Pensionen ohne weitern Aufschub bezahlt werden; er möcbwferner für Bezahlung der lt>1 Kronen, die man für die Sendung des Hauptmanns Reding und andeinnach Frankreich vorausbezahlt habe, besorgt sein: endlicb möcbte er dem Gubernator zn „Bläst" (?BloislVerabfolgung des Vermögens, welches Heini Bnssi von Glarus daselbst hinterlassen, schreiben, da B»»>noch eine eheliche Tochter zu Glarns habe, -- Ter Ambassador verspricht, in all' diesen Punkten stimVerwendung eintreten zu lassen, I». Es wird dem französischen Ambassador gemeldet, daß man de»Hauptmann Reding an den Hof schike, weil Hauptmann Tugginer heimzukehren vorhabe, und daß >"""demselben ein Creditiv an den König mitgebeil werde, damit man desto eher eine Antwort erhalte; ^soll übrigens dieses ihm, dem Ambassador, in jeder Beziehung unschädlich sein. Derselbe erwiedert darausWenn solches früher schon geübt worden, möge man es thun, wenn nicht, so möchte man diese NeuelUMlunterlassen, weil man sonst am Hofe glauben möchte, als ob er des Königs Angelegenheiten nicht res»besorge, was ibm Unwille» zuziehen könnte; er sei jedoch stets bereit, dem Hauptmann Reding i» allembeförderlich zu sein. Diese Antwort wird ml i .gdi viulniu genommen, I. (S. u. Rhcinthal). Ii,. Von de>Mehrheit werden dem Landammann Waser von Unterwalden die Fenster und Wappen in sei» »c»^Hans bezahlt: einiger Orte Boten sind darüber nicht instruiert. Dasselbe geschiebt bezüglich der Fm"ster im neuen Schüzenhaus zu Unterwalden I. (S. u. Baden),
I, aus den: Zürchrreremplar, — N und I, aus ecn, Glainerercinplar.
Man scbe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelcgeiihkitrii:
Landvvgtei Vheinthal. i. Art.«!, Justipachen,
Grafschaft Baden t. Art, lü-t. Locales,
Landvvgtei Lauis Ari, lät, RechnunnSsachrn.
Landvvgtei Luggarns t, Art IUI Marc^e»,
BeUenz, Bvttenz und Riviera. < Art, !0!
«75.
Conferenz zwischen der ingplnndischen Regierung und den XII die ennetbirgischen Voglen'»
regierenden Orten,
MendriS 1575, 28. September — 7 Getobe»
vandeOarchi» VNaru».
Gesandte: Im Rainen Maylands: Camillo Sorman: Fiscal Antonio Calmano, Secrcläi deHerzogthnms Moyland: mit Beistand des Aloisins „Dellathur", Im Namen der Xlk Orte:von Pro, Landammann zu Uri; Kaspar Abhberg, Landammann zu Schwhz; Melchior Lussi, R'ttn »>Landammann zu llnterwalden nid dem Wald,