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senschaft spediere», führen Beschwerde, das; ungeachrcl des ihnen vor vielen fahren von den XIII Orlenerthcilten Geleits Bern ihnen zu Aarburg Waaren mit Arrest belegt habe, die einige tausend KronenWerth seien; ans welchen Gründen wissen sie nicht, da sie aus keine Weise das Geleit gebrochen haben.Da der Gesandte von Bern erklärt, das er darüber nicht instruiert sei, wird von den XII Orten an Bn»geschrieben: Bern habe zur Zeit mit andern Orten den Beschwerdeführern Geleit zugesichert; wen» ^
dem Herrn von Mülinen diesen Arrest zu legen bewilligt habe, weil ihm im Herzogthum Mahland einige
Kleinodien weggenommen worden, so haben doch diese Kauflcute keine Schuld daran; dabei sei >wcb ,»derüksichtigcn, daß dieser Arrest den Eidgenossen an ihren Zöllen und Geleiten merklichen Schaden bringe'daber ermahne man Bern ganz ernstlich, diesen Arrest wieder aufzuheben. -— Bern verspricht baldige A»lwort darauf. sFreundliche Mittel zwischen Schultheiß von Mülinen und den Faktoren der Kauflwnen,betreffend die verarrestierten Güter. — Absch. im Staatsarch. Zürich, knl. 18. — Die Antwort Bc>»serfolgte mit Schreiben vom 29. Juni». »». DaS Haus Burguird entrichtet das Grbeinuugsgeld luldas Jahr lf,75>; jedes Ort erhält 94 Souncnkroncn irird 2 kaiserliche Kronen. Auch vom Haus Ocstnreich wird das GrbeinnngSgeld für die Jahre 15)74 und 45 ,75 ausbezahlt. Die Landvögte und Gtleitsberren legen litechnung ab sS. n. die einzelne» Landvogtcien und Geleitsbnchsen). zp. GS waltet ein ^I-Ninzwischen dem Abt von St. Gallen und den Kirchgcnossen der Pfarre zum hl. Kreuz. Der Abt nämlichist der Ansicht, daß er als Gollator ihnen eine» Prediger, der ihm gefällig sei, geben könne und dapdenselben unterhalten müssen; die Kirchgenossen dagegen behaupten, daß sie einen ihnen gefällige» P^e-diger erwählen können. — GS wird nun von der Mehrheit erkennt, daß cS beim Abschied von l5>4U z»verbleiben habe, daß der Abt ibnen laut des Landfriedens einen Prediger geben solle, welcher bei ihm»zu wobnen habe, und daß die lezthin getroffene Wahl in Kraft bestehen soll. Die Gesandten von ZüUlbund Glarus stimmen nichr dazu. 5. Landamman» Abyberg von Schwhz und Landammann HassiGlarus werden beauftragt, bei Anlaß ihres Rittes nach Bischofszell auch wegen der Chorherren j» ^Stephan nach Gonstanz sich zu verfügen, um deren Span zu Andwbl zu untersuchen, damit sie,nötlsig, darüber berichten können.
Zusaz zu ». au» dem Schwvzereremplar. — ,. au» dem Zsirchererempiar. — au» dcm Schwyzereremplar.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsallgelegenheiten:
Vaiidgrafsriiaft 5l,»rga»
Laudvosttei Kheiiithal.
Grafschaft SarganS.Grafschaft Baden
Landvogtei Freie Aemter.
ttandvogtei LaniS
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Art. :tlt). Stifte und Klöster.„ 174. Justizsache».
I»2. Leibeigenschaft und Fall.
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Art.
55. Niederlassung.7N. gustizsachcn.
Art. Lt. AmtSrechnung.
Art. Il)5. Locaies.
., S5. Zoll- u. Geieitss.
Art. 18t. Klöster.., U. Verwaltung im Allgem.
». Arl. Iii? RechnuugSsachen.
Art. 52. Märchen.
., 4M. Stifte und Klöster.Art. 25. AmtSrechnung.
Art 45. AmtSrechnung.
Art. 27. Amts- ». Geleitsrcch"-
Art. 187. Locale«.., 5t. AmtSrechnung.