Februar IND
ander die Gefährte nicht ablaufen und überhaupt nicht? einander nachtheilige? ihn«, Hinnchtlich derAbwechseln? auf offenem See soll e? wie bi?her geübt werden, doch gegen gebührende Entschädigungnach Verhältnis; der Entfernung, Jede? Ort soll seine Angehörigen ermahnen, da? ungebührliche Klagenbei den Obrigkeiten in bisheriger Weise zu unterlassen und die Beschwerden und Anliegen zne;Ü bennAmrmann de? betreffenden Orte? anzubringen und da Bescheid zu erwarten, ob der Streitbandel sog?'berichtiget werden könne. Obstehcnde Verabredung wird ans Verbesserung oder Genehmigung beide;Obrigkeiten angenommen; sobald die Ratifikation erfolgt, sollen ordentliche Briefe darüber anogefntigtund Strafen für die Uebertreter festgesezt werden, I». Die Gesandten von Uri sollen an ihre Obc;n ufcricren, wie die Fehren von Mieten den über da? Gebirg znrükkehrenden Gesandten von Lueei» mandern Orten ungebührlich begegnet sind, damit dieselben zur Verantwortung gezogen werden, <'»einigen Tagen war zwischen den Schifflentcn von Lucern und denen von Wielen ein Streit entltan;?wegen eine? spanischen Grafen, der von Wielen nach Lncern gefahren und den die Schifflcute vonecrn, welche gerade zu Wielen gewesen, zu führen schon verdungen gehabt haben. — Dieser Handel wnder Freundschaft und Ruhe zu lieb ausgeglichen, «I. llri beschwert sich über die neue Verordnnng^^ecrn?, gemäß welcher die „Habersäke" nur I Mütt Lneernermaß halten sollten, und verlangt, dal' ^von anderthalb Mütt gemacht werden, — Die Gesandten von Lueern nehmen e? :n> rnloi'omlnm,
«57.
I.ilM'echniliiF der die Vögteien Mutten, Orbach und Erhallen? regierenden Orte
Bern und Freiburg.
Frcibnrg. iS??, Februar
Staatsarctiiv Rern Fveil'urg. Al'stli.
Boten: «Nicht angegeben»,
». Die Boten von Bern melden, das; ihre Unterlhanen von Saanen bezüglich ihrer Geich"""wegen der Schwelle ander Mühle von Bubenberg dringend um ihre Verwendung bei Freiburgbaben, damit dieser Handel einmal in Güte oder rechtlich erlediget werden möchte, und bitten, W' 'möchte die von Saanen bei ihren erlangten Briefen bleiben lassen und dafür sorgen, daß dieentfernt werde, Freiburg erwiedert darauf: Man werde sich noch erinnern, wa? ans dem spänigcnverabreder und wie dann ein Kanal in den Felsen geHaue» worden so tief, al? Bern e? gewünscht " ^es babe deshalb sich versehen, daß man die Sache ans sich beruhen lassen würde, besonder? da die sänn ^dem „Strich" der Fische nicht? schade; übrigen? sei e? bereit, mit Bern den Handel an Ort nndzu erledigen nnd den Kanal noch tiefer hauen zu lasse», wenn e? nöthig wäre; denn die Schwab 'die Mühle zu entfernen würde der Landschaft an der Brüke und der Müble großen Schaden bring?"
Mnn sehe auch im Abschnitte HerrschnftSnnqcle^enheitcn:
Vogtci GraHbnrg. «»«. Art, 56
Vogtei Orbr und Tscherliz. l>—<»„. Art. 289—;»l5,
Vogtei Grandso». Art. 765.
Vogtei Murten NU —n„. Art, 994 llt«)4.