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de» Salzkanf bei der Salzpfanne zn Hall erschwere, indem alles in gnter Reichs- oder österrei-chischer Münze bezahlt werden müsse, endlich daß deS Herzogs Salzfaetoren altes Hen an der Straßed"" Lindau bis Hall aufkaufen, was alles gegen den Wortlaut der Erbeinung sei; man müsse ihm übri-gens bemerken, daß man mit dem Herzog in das Recht nicht eintreten könne ohne Zustimmung der Höch-en Gewalten! man bitte ihn daher, er möchte beim Herzog eine entsprechendere Antwort auswirken —H^ggenzer begehrt nun, daß man, was mau ihm da mündlich vorgehalten habe, „in einen Abschied fasse", in-de»i er dann beim Herzog sein möglichstes thnn wolle, damit Friede und Einigkeit zwischen dem HausÖsterreich und der Eidgenossenschaft erhalten bleibe, Z». Es wird jezt kein anderer Tag angcsezt; welchesDrt eine Zusammenkunft für nöthig erachtet, soll an Zürich davon Anzeige machen, q. <S. u. Baden),* Für ttcberbringung deS Missivs an den Kaiser in Betreff der Münzangelegenheit gibt jedes der XIIIdem Boten Schwer) 2 Gld, als Belohnung, (S. u. Luggarus), t. Bezüglich deS Streithandcls^vilcheu den Kaufleutcn und den Schiffmeistern von Zürich, Schwhz und GlarnS beschwert sich AdrianRegler von Zürich im Namen der Kanflcute, daß die Schiffmcister den von den drei Orten aufgestellten^Asseln nicht nachleben und daß deshalb Verwahrlosung der Waarcn zu besorgen sei, und begehrt, daßdie Schiffmcister zur Beobachtung des benannten Vertrages anhalte, Dagegen verlangen die Schiff-Keister Erhöhung deS Lohnes wegen der eingetretenen Theurung, Nach Anhörung beider Parteien wer-die Schiffmeister ermahnt, dem Vertrag gänzlich nachzuleben, für die Sicherheit und pünktliche Spe->nung der Waaren zu sorgen, damit zu keinen ferner» Klagen mehr Anlaß gegeben und mau nicht^NKHigtt werde, andere Schiffmcister anzustellen, Bezüglich der begehrten Lohnerhöhung läßt man eSr> den bisherigen Taxen verbleiben, — Die fernere Klage der Schiffleute, das; sie, wenn sie die Linth'Gunter bis Horgen Salz geführt, dann die leeren Schiffe mit großen Kosten wiederum die Linth hin-^"ssühren müssen, und ihr dringendes Gesuch nm Fcstsezung einer dicßfallsigcn Entschädigung, wird mlgenommen, >>. Bezüglich des Arrests, den Kaspar Spliß von Schaffhauscu und WendelHaberli von Salenstein auf Waaren deS Luzi Dek und Peter Sprecher zu Wallenstatt gelegt haben,^'nnien gemeine Orte dahin, daß gegen Leistung der angebotenen Bürgschaft die Güter abführen zu^ssen sxjr,,; Gesandte von Zürich aber ist dazu nicht ermächtigt, v. (S. u. Luggarus und Mainthal),ans rem Bernerercmvlar, «, aus den Ercmvlaren der Archive Zürich, Schwvz und KlarnS, >> und », aus dem
Kirch
"eremplar.
D
Man sehe auch im Abschnitte Herrschattsangelegeiihciten:
dntscho griu Bogteiru nberh^andftrafschaft Thurge
>au
^audvogtri NheinthalGrafschaft SarganS.Grafschaft Baden.
Laudvogtei Freie Aemter^"ggarus und Mainthal^andvogtei Luggarns^rllenz, Bollen; «nd Rivrera
rI.
».>i.
Art, 54.
Miinzsacken,Polizeiliches,
It. Art, 5i, KriegSsachen,
Art, 24. AmtSrcchmina,„ 208, Zustizsachen,„ 158, .. ,,
Art, 41, AmtSseckmu»!,,
Art, 22, AmtSrechnnng.
Art, 25, Amts-», GelcitSrechn,
Art, 2S, Amtsrechnung,
Art, 49. Hochwülrer.
Art. 154, Märchen.
Art, 28«.
r
a.
u.
Art. 5, Verwaltung im AUgem.Art, 581, Personelles,
Art, 7»,Art, 49.
Polizeisachen,Amtsrechnunge»,