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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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515
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Mai l'nN,

Bericht j Thuns Gesandte mit einer Znstruelion samml einem Schreiben der sechs andern Orte abord-»en solle», um dort Ruhe und Einigkeit herzustellen zu suche». Nun berichten die alldort gewesenen Ge-ia»dten, was sie vor dem Gericht zu ThusiS, wo von jedem Bund das Hanpt sammt sechs ehrbarenMännern erschienen sei, vorgebracht, wie sie nach Vorlegung des Schreibens ibrer Miteidgenosscn allen^nist »nd Fleiß angewandt und ermahnt und gebeten haben, von dem nuordentlichcn RechtsverfahrenZulassen und nach Nebuug ihrer Vorfahren und gemäß ibreS VuudeSbricfS das Recht zu üben, wielie aber keine Antivort darauf haben erlangen können Sodann langen Zuschriften ein vonRichter undGericht" zu ThusiS im Namen der III Bunde und von den BundSgenofseu im Obern (Grauen) Bund^beide vom W, Mai). Endlich eröffnen Hauptmann Konrad Planta, Hauptmann Baptist von Salis nndb?i Sohn deS Herrn von Nhäzüns: Statt den Vortrag der Gesandten der sieben Orte und das Schrei-ben der sechs andern Orte den Gemeinden mitzutheileu, wie versprochen worden, haben einige Richter>>e vor den Gemeinden verklagt, daß sie die Schuld tragen, daß die Eidgenossen Gesandte geschikt baben;^Ztes Jahr habe man sie auS gleichen Gründen citiert, habe sie aber, da man nichts gegen sie habebeweise» können, freigesprochen, wegen der großen Unkosten jedoch den einen um UM), den andern umKronen bestraft ; dessen ungeachtet habe daS Gericht zu ThusiS sie jezt an Leib, Ehre und Gut ge-durft und das frühere Urtheil aufgehoben, habe die Wittum und den Sohn des Herrn von Rhazünsaus dem Schloß Rhäzüns vertrieben, das doch dem Erzherzog von Oesterreich gehöre, bade ihre Guterbelauft und den Käufern den dritten Theil nachgelassen, nm baares Geld zu erhalten; deshalb bitten"e um GolteS nnd der Gerechtigkeit willen, man möchte ibnen zu einem unparteiischen Rechten gemäß^ Bundesbriefs verhelfen. Ferner führt der Spital z» Eomo Klage, daß das Gericht zu Thusis seine''Umten zu MoncGerio im Veltlin, welche er schon über bnndert Jahre bezogen habe, vermindert nnd^»dere Neuerungen nnd Beschwerden vorgenommen habe. Die Herrn von Beeearia, welcbe schon überbnndert Zahre ein Lehen im Veltlin vom Bischof von Eomo besessen, beschweren sich, das; man ihnenblescs Lehen entzogen, daß man sie vor das Gericht zu ThusiS citiert, weil sie dem Bischof den Leheneidbristet haben, nnd daß sie endlich sich haben fluchten müssen, nicht weil sie Scheu vor dem Rechren ge-bebt, sonder» weil sie daS Verfahren gegen die gesehen, welche doch später als unschuldig erfunden wor-leicn. Endlich werden eine Zuschrift von Erzherzog Ferdinand von Oesterreich <20. Mai) nnd zweiB^ichlnsse der III Bünde*) verlesen. Nach Anhörung von all' diesem wird von den sieben mit den IIIZünden verbündeten Orten an die zwei Bunde gemeinsam »nd an die VIII Gerichte besonders nnd vonandern sechs Orten an gemeine III Bünde geschrieben: Sie möchten tief beherzigen, wie diese Un-Ghen »nd Rechtsunordnnng zum Verderben ihrer Freiheiten gereichen, möchten daS nngcsezliche Straf-^Ucht auflösen, die erlassenen Urtheilc aufheben und denen, welche sie für strafbar halten, ein nnpar-^Gch Recht halten; ferner möchten sie in daS Eigenthum nnd in die Rechte des Herzogs von Oester-ücb keinerlei Eingriffe erlauben, möchten den Bischof von Eomo nnd den Spiral daielbfl bei ihren^le» FrMejtxn ,lnd Lehengerechtigkciten bleiben lassen nnd die zu ThusiS ergangenen llrtheile aufheben;wen» ihnen dcßhalb etwas begegnen sollte, wisse man »orb nicht, wie flcb die Eidgenossen gegen sie

l Staatsarchiv ;u Lucer». All.,em. Absch. Bd. A? ,ui. ZW. Beschluß der Richter und Mike .,emeiuer llt Bünde. hj.»,' der Beschwerde des Erzhcr,v.zS Ferdinand vvn Ocüerreich und hinsichtlich der AInchtlin.,e. "/». Mai I57Z. . z ^^sciNni! der Al>.,eordneten gemeiner III Bünde ,n Tkusis. 2ii. Mai I57Z.