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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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505
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Deeember 1572.

Raths. Solothurn, Urs zur Matten, des Raths, Schaffhause» Dielegeu von Wildenberg, genannt^>ugk, Bürgermeister, Appenzell, Joachim Mcggeli, Landammann,

«» (S. u. Luggarus). ?». (S. u. Luggarus und Mainthal). «?. (S. u, Rheinthal). «I. Die von den öster-reichischen Commissarien abgegebene Autwort über die drei Beschwerden der Eidgenossen wegen des ihnenerschwerten Silber-, Korn- nnd Salzkaufs ist mit der frühern fast gleichlautend, Sie wird in einer ein-läßlichen Gegenantwort widerlegt, e. (S. ». Luggarus), t. Auf den Bericht, daß der Erzberzog von Oe-sierreich eine große Masse Heu in der Grafschaft Throl aufgekauft und den Unterthaucn verboten habe,Winand andcrm als ihm Heu zu verkaufen, wodurch es den Eidgenossen unmöglich werde, mit Wagenoder Saumrossen zu den Salzpfannen zu fahren, wird Laudammann Mcggeli beauftragt, sich darüberuäher zu erkundigen und auf nächstem Tag zu berichten. K. Der Gesandte der Stadt St. Gallen führtBeschwerde, daß in Folge des neuen Münzediets, welches der Kaiser und die Fürsten nnd Stände desGeichs, sowie der schwäbische, fränkische und bayerische Kreis erlassen haben, es ihren Handelsleuten, dienicht nur nach dem deutschen Reich, sondern auch nach andern Ländern Handel treiben, unmöglich ge-worden sei, ihr Gewerbe zu betreiben, indem die verbotenen Münzen, worunter auch die schweizerischen^griffen seien, nur noch bis zum l, Januar angenommen und dann auf bestimmten Pläzen anfgewcch-Wlt, eingeschmolzen nnd zu RcichSmünzen geschlagen werden sollen; bezügliche Reelamarioneu bei Oester-'uch seien ohne Erfolg geblieben; deshalb bitte er um schriftliche oder mündliche Verwendung beimRassen Daher wird an den Kaiser geschrieben, er möchte verfügen, daß im Reich die eidgenössischenLünzen nicht ganz verrufen, sondern valntierr werden, und daß de» Handels- und Gewerbsleuten be-willigt werde, die Reichsmünzcn, welche sie im Reich ans ihren Waaren erlöse», in die Eidgenossenschaft'^zuführen; man erbiete sich dagegen alle Unordnungen und Mißbräuche, welche bisher in der Eidgenossen-bhaft vorgekommen sein mögen, mit allein Ernst abzustellen und Fehlbare nach Verdienen zu bestrafen,Gallen wird schließlich ermahnt, seinen Kaufleuten, welche ihre Waaren nach Wien nnd bis in dieTürkei versende», das erlöste Geld aber einzuschmelzen, in Platten zu schlagen und dann als feinesSilber wieder in der Eidgenossenschaft zu verkaufen Pflegen, dieses strenge zu verbieten, l». Die Vit ka-tholischen Orte drüken ihr Bedanern darüber auS, daß in den andern Orten Kricgsrüstnngen und Mu-heruiigen veranstaltet nnd Wachen aufgestellt werden, gleich als wenn man mitten im Krieg stünde, daß^nige unter anderm sich haben verlauten lassen, sie wollen nicht warten, bis sie ermordet worden, wie es"w Frankreich dem Admiral und seinen Anhängern ergangen sei; sie bemerken, daß sie in Folge dieserVorfälle veranlaßt worden, auch einen Auszug zu veranstalten, nm sich gegen einen allfälligen Angriffwehren zu können, daß sie jedoch nichts anderes im Sinn haben, als ihren lieben Eidgenossen vonStädten und Ländern alles das treulich zu halten, was die geschwornen Bünde, Verträge und der Land-üieden vorschreiben, wie wahren EidgenossenDie Gesandten der IV Städte crwicdern - sie

t^be» diesenschweren Anzug" ganz nnd gar nicht erwartet, haben aber a» dieicr offenen MitrheilnngWehr Gefallen als Mißfallen; sie bitten jedoch freundlich, die VII Orte möchten erklären, ob sie bei ihrem^nzug djp IV Städte insgemein oder einige Orte besonders meinen, nnd möchten ibnen jene PeriouenLinien, welche solche Schmähungen sich erlaubt babeu. Auf eine Replie der Geiandten der Nl fei-llwlischtu Orte erwiedern jene von Zürich: ES habe sich in Zürich das Gerücht verbreitet, daß siel) Kriegs-^slf iu Eonstanz sammle; deshalb nnd weil wegen Abgang die Erneuerung des Auszugs nöthig gewor-babe es die Ergänzung seiner Mannschaft vorgenommen, um auf alles gerüstet zu sein; das Land

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