Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
483
Einzelbild herunterladen
 

September»7l.

^vlothnrn, Diese Orte werden daher ersucht, ihren llebcrbcdarf a» Kern ans den Märkten auserhalbchreo Gebiete verkaufen zu lassen, K. Die Gesandten der Stadt Genf bitten um Antwort auf ihr Gesuch um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, Zürich, Basel, Freibnrg, Solothnrn, Schaffhansenund Appenzell wollen anhören und referieren, Bern bleibt bei seiner gegebenen Erläuterung, Die V ka'boliicben Orte endlich sprechen sich dabin and, das sie seit einer langen Reibe von fahren mir Frank-^>ch j Bündnis und Vereinnng stehen, das sie mit den Hänsern Oesterreich und Burgund durch Erb-auung verwandt und erst vor einigen Jahre» mit dem Herzog von Savohen in ein Bündnis gerrere»^um; va ne nun nicht wissen, ob sieb die Stadt Genf mit dem Herzog über alle Punkte verständigt bade, und daüischnwärtige Zeiten Besorgnis erwekcn, seien sie dermalen nicht gesonnen, sich in ein Bündnis einzulassen,^>a»uo endlich erklärt, cd habe vor Fahren der Stadt Genf schriftliche Antwort gegeben, und müsse die^-ache an die oberste Gewalt bringen, Deshalb wird das Begehren wieder allseitig in den Abschied gc-uonimen, I». Gesandte der Stadt Mühlhansen übergeben ibre Klagartikel gegen die österreichische Rc-hleuniH, Diese werden dem Herrn Hcggenzcr überschikt mit der Bitte, bei der Regierung zu Eimsheimkur gütliche Beilegung dieses Spans uachdrüklich verwenden zu wollen und über den Erfolg auf nächsten"ü zu berichten. Wird ml inülrnonclnin genommen i. (S, u, Mainthal). lt. und l. lS. u. Rhein-^>a>>, Verwendung beim Kaiser für Erlangung einerFreiheit" in der Sradt wird

^nen Gallen zugesichert, sofern auch der Abt dazu einwillige; sollte der Abt nicht dazu ein

öligen wollen, alsdann sollen beide Parteien auf nächstem Tage wieder vor den eidgenössischen Gesiind-eu nch einfinden, die dann einen Entscheid darüber geben werden, »,. Auf lezrer Tagsaznng war demPetershairsen, als ^Abgeordneten des schwäbischen Kreises, zugesichert worden, das man das^ unzen bis uns weitern Bescheid einstellen wolle; dessenungeachtet baben die Münzmeister von Ilri und^ ug wieder Münzen geschlagen ttri entschuldigt sich darüber, ebenso Zug! einige Orte, namcnli ich ZG-^u, geben die Erklärung ab, das sie solche Münzmeistcr auf Betreten verbaften und nach Verdienen^luafen werden, Es wird beschlossen, das man hinfür das Münzen ganz einstellen und die Stempel^ Händen nehmen solle, «». lS. u. Thurgan), >». sS. u. Lauis), «ß. Die Gesandten von Basel legen ein^'en Obern ab dem Kreistag zugekommenes Münzmandat (>l, ,l. 14, September) vor und bemerken,dus man es Basel nicht übel nehmen möchte, wenn es mir der Zeil auch veranlaßt würde, der Münzen'Ugen Masregeln zu treffen. Gleiche Meinung eröffnet auch der Gesandte von Schaffhansen, i . Diesteige des pandammanns Albrecht von klri, das; Hauptmann Tanncr von tlri und Hauptmanir EamillGurgel von Bellen; für ihre Anforderungen an Frankreich befriedigt worden seien, sich aber weigern,von den eidgenössischenSäzen", pandamman» Reding von Schwhz und Schultheis Rnchti von So-^^Nirn, gestellte Kostenforderung für ihre Bemühung auf dem Rechtstag zu Pererlingcn zu bezahlen,Uud inmnnnnl,,,,, genommen, «» Anwälte des Funker Benedict Stoker und Mithafte» begehren, mair^vchte, da wegen Kürze der Zeit vom Herzog von Savohen noch keine Antwort ans ibre Reelamation^'stgen der verarrestierten Geldsumme habe eintreffen können, die Sache wieder in de» Abschied nehmen,^»lit sie in Vergessenheit komme, T. Der französisctw Gesandte, Herr de la Fontaine, v ermeldet^ Königs Grus und Gewogenheit und erbietet seine bereitwilligen Dienste, - Wird angemessen ver-sinkt, ». <S. u. Luggarus und Mainthal), v. ES wird kein anderer Tag angesezt; wenn jedoch einemetwas wichtiges begegnen sollte, mag es solches an Zürich melden, damit dieses einen Tag aus-treibe. Hv. und (S. u. Thurgan). fS. n. Bellen;), -e. Die Gesandten der VII katholischen Orte