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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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479
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Juli 1571

»7».

Eillietbirgischt' Iakrrechliuilgö - Tugsazuiig.

Luggarus IS7I, Ä«. Jnli

^taatsorcltiv Lucern. (5n«ctdirg. Adsch. Ul..iAuch in den Archiven Zürich unv Solott'urn.I

2Zoten: «Die nämlichen wie auf der Zahrrechnung zu Lauis den 25. Iuni.l

^ Ma» scl>c da» AeclmiidcNe im Abschnitte Heri'schaftSamicielieiibcitcn :

^»nett, P^gteie» übelh. I» Art. :11. AnitSicchnunq.

^ ' Sogrri vanis I,. Art. !5>lt. Pdli^eisachin. t Art. -bt >. tiiichensachen.

KgaruH ,,v Mainthal «I Art. :tz. Hochwälder. «i. Art. lti. Anilsiechnu»t>.

Art. t!7t. Poliieisachen. t>. All. !>!. Biißenrechnun.

^andvvfttci L'ngqarnS

.. .. A,t. äl>i. Fischerei

^audvvfttei Mainthal

b'oiiferellz der V katholische» Orte.

Lucern >571, August

.ZtaatSnrctnv Vncern. Lncern. Absch. Bd. 9ti.

^'te.- Lurcrn. Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheis; und Pauuerherr; Sebastian Feer; Haus Tai»st l"'^^ Raths: Wendelin Pfyffer, Rathsrichter. Uri. Jost Schmid, alt-Landammann. Schwhz. Ehri-^chorno, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. U uterwald cu. Niklans von Flue, alt-Land-Wald; Johannes Wascr, Ritter, alt-Landammanil und Pauuerherr uid dem Wald.^Phdlliuar Zigerli, alt-Ammann.zu ^ ^tt»as; des auf der Fahrrechuuug zu Baden gefaßten Beschlusses waren die Heiden Propsteicnund Luggarns dem Eardinal Borroinäus zuerkannt worden, wogegen aber die sechs Orte Zürich,^a>»s, Pasel, Solothurn und Schaffhansen Einsprache erhoben baden; namentlich baden Bernbiir 'ich beftig dagegen beschwert und durch eine am litt. Juli abgeordnete Gesandtschaft Freiburg

der/^'^"^ erklärt, daß sie ihrerseits die Sache nicht also wollen fallen lassen; sie baden von Frciburges gemäß des Burgrechts sie bei ihren Rechten schüzen möchte. Ferner hatte Solothurn gegen^iärr, daß es nicht zugeben tonne, daß der Landvogt von Baden bei gleichgethcilten Stimmenäe, . geben dürfe. Auf diese verschiedenen Ansinnen aber hatte Freibnrg ablehnenden Bescheid

insgeheim an Lurcrn berichtet worden ist. ES wird nun beschlossen: Da es bisher stetsdas stewescn, daß bei gleichgetheilten Stimmen der Landvogt von Baden den Entscheid gegeben und

Abwesenheit des LandvogtS der Untcrvogt oder Landschrciber dasselbe gethan bat; weil ferner niea»'v "" kardinal Borromäus etwas zu vergeben, indem das Eintommen der Propsteien

> ne Gründung eines Seminars zu Ausbreitung der katholischen Religion verwendet werde, so soll manB Zusammen halten,damit cS gänzlich dabei verbleibe." I». Landammann Schund von llri macht An.ah? ^ Allschein nach Solothurn nicht viel Zuneigung zu den katholischen Orte» hege, daß es" "'cht g,n wäre, wenn man dieses Ort verlieren sollte. Weil nun die sechs Orte während der nach.