April 15? l,
gebührt !-!> Wen» zu Zeilen, da der See gefroren ist, von Kanflcnte» etwas eingestellt wird, so^llen die drei Schiffmeistcr verbunden sein, einander Rechnung darüber zu gebe» ; ebenso wenn einer von^'"en etwas einnimmt oder ausgibt, was alle drei betrifft, so soll er aufzeichnen, wie, wo und warum^ geschehe», und stets ordentlich Rechnung stellen -Ii Weil beim Hineintragen der Güter und Maaren inb'e schiffe bfj,„ Fernhaus j„ Zürich die und da den Schiffmeistcrn Unrecht geschieht, indem nicht ordcnteingezahlt wird, weil ferner der Zoll den Obrigkeiten nicht richtig bezahlt wird, endlich um bösemverdacht der Schiffmeistcr gegen einander vorzubeugen, sollen die drei Schiffmeister eine Person bestellen,welche jeden sz,eirag heim KornbanS sein und über alle Maaren und Güter, die verlade» oder cinsweilcn^"gestellt werden, ein genaues Verzeichnis! führen soll; diesen Schreiber zollen dann die drei Schiff"luster jeden ffreitag zu gleichen Meilen bezahle». 5t Bezüglich der fünf Gulden, die der SchiffmeisterZürich dem „Schiffsbschauer", und der sechs Gulden, die er dein Wirtb zu Tuggen bezahlt hat und"u» von den beiden andern Schiffmeistcrn einfordert, ferner bezüglich der nenn Gulden, die er vom^gmeister eingenommen und verrechnet haben will, sollen die drei Schiffmeister an den betreffenden^ltei, »ich crfnndigtn, und was sich dann als nicht bezahlt aber verrechnet, oder als eingenommen aber nicht"u>ech»et ergibt, davon soll der Schiffmeister von Zürich de» beiden andern Schiffmeistcrn ihren Antheil"klabfolgen; können sie sich darüber gütlich nicht verständigen, so mögen die beiden Schiffmeister ihn vor"'"er ordentlichen Obrigkeit dafür rechtlich belangen. Die drei Schiffmeister erklären sich mit diesen Arzufrieden und geloben denselben nachzukommen; ihr Gesuch aber um die Erlaubnis!, den Winterl ü>, der nur zwei Bazen höher als der Sommcrloh» sei, auch während des Sommers zu beziehe», da jeztl's w thcner sei, wird in den Abschied genommen, da man dieses zu bewilligen keine Vollmacht hat.
(5onferc»z der V katholischen Orte.
Pucern. IS7I, 8. Mni
Gtautsarciiiv vnccr» euccni. Much. Bd. N. Mi.
Much im Ltinv-s.irchiv Odwutdcu.i
^ Voten: vn eer». budwig Pfvffcr, Ritter, Schultheiß! Rochus Helmli, alt-Schulrheiß; Sebastian
^eer; Haue An der Allmend, alle des .Raths; Hans Arnold Segesser, Rathsrichter. U ri. Jost Schund,
'""bammann. Schwhz. Kaspar Abhderg, pandammann. Untcrwalde». Margnard Imfcld, Panda,»
">s»n eb dem Wald; Melchior pnssi, Ritter, ^andammann nid dem Wald. Zug. Jakob Heinrich von^egeri.
Zu Betreff der neuen Münzordnung im Reich und des Vortrags des schwäbische» Kreises wird^"Beschluß gefaßt. (Im Abschied ist hier eine Luke und daher nicht bekannt, was beschlossen worden ist.»
l«. Thurgau). sS. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). Da Beril seinen Angehörigen veiboten"K, Münster oder anderswohin Gctraidc zu führen, und vielleicht neue Märkte errichtet, wird be-^loffe», d„ß und Obwalden im Namen der V Orte Bern ermahnen sollen, von dieser Neuerung
^zustehen. «. Abgeordnete des IV Waldstätter-Eapitcls bitten um Verwendung beim Papst, daß er ihre""eheliche» Söhne „dispensiere", Priester werden zu können. — Das Gesuch wird i» den Abschied ge"oninie,, z. Jeder Gesandte soll darüber referieren, was der pandvogt von stnggarus geschrieben und