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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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458
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September 1570,

t. (S. u, Thurgau), ,I. Odschon vorhin beschlossen worden, daß Lucern und Freiburg IM Namen derXII Orte Gesandte nach Solothurn schikcn sollen, um eö dringend zu bitten, den „Berednißbrief" demBischof von Basel entweder herauszugeben oder in Gegenwart von dessen Gesandten kassieren zu lasse»,so wird nun doch für besser gefunden, diese Gesandtschaft nicht abgehen zu lassen. Der Bischof wirdindeß dringend ersucht, er möchte den Eidgenossen zu Gefallen seinen Unterthancn in der HerrichastErguel alles geschehene gnädig verzeihen, selbe bei ihren Freiheiten wie von Alters her bleiben lassenund einen angemessenen Schadensersaz von ihnen nehmen! man hege dann die Hoffnung, daß Solothurnden Brief ihm zuschiken oder in Gegenwart seiner Gesandten kassieren werde; er möge beförderlichst »aä'Zürich darüber berichten, H (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.». Hv. (S, u. Lauis), x,. (S. u. Baden»Das erneuerte Gesuch des Landammann Abhberg von Schwhz um eine Beisteuer an den Kirchenbauzu Lachen wird wieder in den Abschied genommen, (S, ». Freie Aemter», »»». Dietrich Staussactw>von Glarns eröffnet vor den Gesandten der vier Orte Zürich, Lnccrn, Schwhz und Glarnö im Name»seines SchwäherS Hans Graf ans dem Nheinthal, daß es ihm schwer werde, das Recht gegen den Bogt vonRorschach zu vollführen, weil er beim Abt zu St, Galleu in Ungnaden stehe, und daß er daher bitte,ihm gemäß des Burg- und Vaudrechts zwischen den IV Schirmortcn und dem Abl und Kloster St Gullenzum Rechten zu verhelfen, — Das Gesuch wird ml inztriioinlnin genommen, I»I». (S. u, Lugganw'«v. Der savovische Gesandte, Herr von Roll, eröffnet vor den Gesandten der sechs Orte Zürich, Bern.Glarns, Basel, Schaffhanse» und Appenzell und der Stadt St. Gallen nach Ueberreichnng seiner Orkdenzbriefe: Der Herzog habe schon wiederholt an sie das Ansuchen gestellt, sie möchten wie die secch'andern Orte in das Bündniß mit ihm treten und dasselbe mit ihren Siegeln bekräftigen; er habe darausgewöhnlich den Bescheid erhalte», daß sie ihm, wenn er sich zuvor mit Bern verständiget habe, enM'^chcnde Antwort geben werden! da nun durch die Gnade Gottes und unter Mitwirkung von Schicdbolu,der eilf Orte alle seine Anstände mit Bern glüklich beigelegt und zudem erst kürzlich das alte Bünd»>bzwischen dem Haus Savohen und der Stadt Bern enger und kräftiger erneuert worden^), so stallenun an die sechs Orte und die Stadt St, Gallen die freundliche Bitte, daß sie wie die V katboliiäw"Orte sammt Solothurn in das Bündniß mit ihm trete» möchten, indem dieses zwischen beiden Thcilc» guteFreundschaft und Nachbarschaft fördern würde, — Nachdem darauf die meisten der Gesandten erlst^hatten, daß sie nur Bollmacht haben anzuhören und zu referieren, meldet der Gesandte von Bern ^

Ober» seien von dem Gesandten des Herzogs schriftlich ebenso angesucht worden und haben dcßhalb dwBündniß näher besichtiget; weil sie aber gefunden, daß dasselbe mit dem hülflicheu Bündniß, welcbeo »;erst kürzlich mit dem Herzog aufgerichtet, nicht ganz übereinstimme, können sie sich jezt darüber nicht etklären und werden später, wenn man sie wieder darum ansuchen würde, gebührende Antwort erlheistU'seine Obern haben ihn ferner beauftragt, dafür verbindlichst zu danken, daß die andern Orte sichmit dem Herzog in kein Bündniß haben einlassen wollen, und daß sie die Sache bis heute verschoben habe»'weil nun aber durch die Gnade Gottes und durch Hülfe der eidgenössischen Schiedboten alle Anstautzwischen Bern und dem Herzog beigelegt und dazu noch ein hülflicheS Bündniß abgeschlossen worde» st -so möchte es Bern wohl leiden, ja es würbe besonderes Wohlgefallen daran haben, wenn die fünfOrte sammt der Stadt St, (stallen mit dem Herzog in dieses Bündniß trete» würden, — D" nun

'st S, Beilage Nr, l!, Bündniß zwischen Bern und dein Herzog von Savoycn, vom 5, Mai 1570,