September 1579,
5ag Gesandte nach Solothnrn schiken, um es zur Entsprechung in obigem Gesuche zu vermögen ;lallte Solothnrn wider Erwarten abschlägige Antwort ertheilen, so sollen sich beide Parteien ans dem»achsten Tag zu Baden mit ihren Gewahrsamen und Verträgen einfinden; es sollen auch alle Orte ihreGesandten mit Vollmacht abfertigen, alles zu thuu, was zur Rnbe und Einigfeit zwischen beiden Par-teien dienen möchte, I, (S. u. Lnggarus), «1. (S. u. Thurgau), 1». tS. u. Mainthals, «». (S. u, hanis).Die Verordnung in Betreff der starken nupresthaftcn Bettler, handstreichcr, Sondersicchen, Heiden"ud Zigeuner läßt mau in Kraft verbleiben. Daneben melde» die Gesandten von Zürich, daß ibre An-iftbörige», welche von solchen heuten bestohlen worden, denselben in die Freien Aemter und in andere^nichle ilachgejagt haben und daß Zürich dasselbe auch ans seinem Gebiet niemanden Verwebren werde,^ ^er Gesandte von Basel macht Anzug: Auf die Znschrifte» der Eidgenossen an den Eardinal Bor-Gmäns, an den Gnbernator von Mahland und an den Inquisitor daselbst um Aufhebung des ArrestsPch'» Balthasar Ravalesea habe» die beiden erster» einsprechend geantwortet; der Inquisitor aber habe»len bestimmten Bescheid gegeben, weßwegcn Ravalesea nnd andere Bürger von Basel nicht wissen, obde i» der Stadt und im Herzogthum Mahland mit Leib nnd Gut frei und sicher handeln und wandelnuen, man möchte daher den Inquisitor um eine deutlichere Antwort ersuchen; er erklärt schließlich,wenn dem Ravalesea oder ander» von Basel durch den Inquisitor etwas zugefügt würde, dann"ü'l gleiches Recht gegen Mahländer nnd deren Gut ausüben werde. Dieses soll jeder GesandtenR-ronch»» nehmen, 1. Auf den Anzug, daß Zürich, Bern, Basel, Schaffhanse» nnd andere evange-^cben Orte gelehrte Schulmeister für ihre heranwachsende Jugend ballen, um diese in ibrer Religion zuHelsen, während die katholische Jugend in der hehre des christlichen Glanbens nur lässig unterrichtet wird,vas per katholischen Religion mit der Zeit zum Nachthcil gereichen möchte, wird von den katholischen^Uen beschlossen, zu berathschlagen, ob man nach einem gelehrten Mann sich erkundigen und wie undman denselben halten wolle, damit sich die Jugend nicht also „verliegc", üi. Die Gesandten der Vit^ bvlischx,e sollen an ihre Obern referieren, daß man zufolge der dem Eardinal Borromäns vor
'wbreii gegebenen Briefe, die Propsteien zu hanis und zu huggarns gemäß der päpstlichen Bullen .und^ tridentinischen Eoneilinms versehen zu wollen, die Wahl des neulich ernannten jungen Propsts zu"ügarns einstimmig aufgehoben habe nnd daß mau jeden fcruern Anzug in dieser Sache abweise» wolle, -wer,, wird beauftragt, au den Eardinal zu schreiben, er möchte dem Jüngling de Orello von huggarns,^ »ch auf benannte Propstei hatte wählen lassen, den VII Orten zu lieb verzeihen, denselben in seinen^miuarien in der Gottesfurcht nnd guten Sitte und hehre anferziehen lassen nnd ibn, wenn er mit^ Gnade Gottes die priesterliche Würde erlangt habe, mit einer guten Pfründe bedenken, hneern soll^>»er an den Eardinal schreiben, daß die VII katholischen Orte durch die llebergabe der beiden Prop-ren zu hanis nnd huggarns bezwekt haben, dieselben zu verschmelzen und mit Bewilligung des PapstsSeminarinm zu huggarns mit gelehrten, gotteöfürchtigen Jesuiten daraus zu gründen, und daß erVerwendung hiefür eintreten lassen und den Papst um die Eonfirmation nnd um eine angemessene^ssteuer bitten möchte. Dieselbe Bitte soll hneern auch an den Papst selbst richten,-Sollte vor der itäch-Tagsazung zu Baden keine katholische Eonferenz abgehalten werden, so soll hneern dem Statthalter"nd dem handschrciber zu hanis ernstlich anbefehlen, beim Beginn der Aasten einen Ruf zu erlassen,^ß ledermann in der handschaft und im Dorf LaniS allen christlichen Bräuchen, als beichten, eommunieie-" s, w, nachkommen solle, ansonst man die liebertretenden ohne Nachsicht an Heid nnd Gut strafen würde
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