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gegen Zürich treitlich erfülle», zu was sich dasselbe selbst anerboten habe. Die VlI katholische» Orte versichern, daß sie, ebenso wie Züricl>, Bünde, Bnrgrechtc, Landfrieden nnd alles, wozu sie gemäß Briete»verpflichtet seien, redlich halten wollen, wie es Eidgenossen gebühre; ne wünschen aber zn vernehme»,welches die Neligionsverwandtcn seien, die Zürich meine. Glarus hofft zuversichtlich, es werde wobl »>emehr dazu kommen, daß Zürich mir Waffengewalt angegriffen würde; sollte der Kall aber dennoch u»treten, so würde es ihm, wie andern lieben Eidgenossen, gemäß Bünde» und Landfrieden beistehe». De»gleichen versichern Basel, Schaffbansen und Appenzell, daß sie Bünde, Landfrieden und alle Verträgt gtgc»die andern Orte halten werde»; lezteres beantragt noch, man möchte wieder einmal die Bünde deM"ren. — Die Gesaudtt» von Zürich verdanken diese Erklärungen nnd versprechen, ans nächster Tagiazu»güber das Begehren der Vit katholischen Orte befriedigende Antwort zu geben. «K. Die GesandtenZürich melden, warum sie für nöthig erachtet haben, gegenwärtige Tagsaznng auszuschreiben. Es sei .ans dem lezien Tage vom spanischen Gesandten, Graten von Angnisola, nnd vom Tresorier dcrGrastä'"^Burgund das Gesuch gestellt worden um eine Erklärung über den Sinn des Ausdruks in der Erbei»»uü„getreu Aufsehen", sowie um eine Antwort, ob man dem König von Spanien, wenn er Knechte begren sollte, selbe bewilligen würde; beide Gegenstände seien damals in den Abschied genommen wende»seither baden einige Orte dem Grafen Knechte bewilliget; Zürich dagegen habe auf das Anzucht» ^Grafen von Angnisola den Bescheid gegeben, daß es seit vielen Iahren seinen llnterthanen verböte»habe, in fremde Dienste zn laufen nnd daß es an diesem Verbote festhalte; es sei auch zu besorgt"'daß, wenn man sich dem Haus Burgund verpflichten würde, dann auch das Haus Oesterreich gleichtPflichten ansprechen werde, weit in der Erbeinnng beide Häuser, das eine wie das andere, beguüe>seien. ^ Darauf gibt der spanische Gesandte, Graf von Angnisola, in einem Vortrage die Gründewarum er mit seiner Werbung nicht bis zur gegenwärtigen. Tagsaznng habe warten können. Aull' ^französische Gesandte, Herr von Belliövre, legt einen schriftlichen Vortrag vor, worin er berichtet,der Herzog von Oranien in Krankrcich eingefallen sei, und daß der König wünsche, die Eidgenossenten ihre Mannschaft im Lande behalten, damit er im Kall der Roth von daher Hülfe erhalten könnte; t>streitet, daß die Eidgenossen gegen Burgund zn einer Gütlichen Hülfe verpflichtet seien, und ve>la»g 'daß man den Aufbruch nicht bewillige. — Sodann begründen Zürich, Bern, Solothnrn, Schaffh»"^und Appenzell, warum sie der Ansicht seien, daß unter „getreu Aufsehen" keine thätlichc Hülfe veUta"den werden könne. Demnach richten die acht andern Orte an die V katholischen Orte, nachdem sie ihre Be>wunderung nnd ibr Bedauern ansgedrükt, daß leztere entgegen dem lczten Abschiede und obicin'"über den Sinn jenes Ausdruks sich noch gar nicht verständiget hätte, dem Grafen von Angnisola t»Knechte bewilligt haben, die dringende Bitte, die Sache wobl zu überlegen nnd zu bedenken, was da>a»-mit der Zeil für die Eidgenossenschaft erfolgen konnte, und sie einsweilcn bis zum nächste»mein eidgenössischen Tag cinznstellen. Die V Orte verdanken diese freundwidgenössische Ermabnnnübemerken, daß ne den Aufbruch nicht in dem Sinne bewilligt haben, sich auf irgend eine Westsverbindlich zu machen, sondern ans freiem Willen, nnd weil die Kreigrafschaft Burgund an dienosscnschaft grenze und ibr mit verschiedenen Handelsartikeln aushelfe; denn würde die Grassä au ^schädiget oder verwüstet, so müßten es auch die Eidgenossen entgelten; das Gesuch, diesen Handel m ^mals >u den Abschied zn nehmen, können sie nicht abschlagen. —- Endlich wird dem Grafen von »^^sola auf ffiii Ansuchen um Antwort über seine gestellten Begehren erwiedert, man müsse die Sa>be >