November l566.
überlassen, die Feldzeichen zu bestimmen, ll) Die „Bestallungen" sollen mir den Obrigkeiten Vereinbarlwerden, damit man wakcrc Leute erhalle, 7) Ist der Feind im Feld, so dürfen die Truppen der Eidgc-nossen nicht gctheilt werden; sonst aber mag man die Fähnchen in den Pläzen vertheilen, Die Mann-schaft soll von ihrem Abmarsch an bis zu ihrer Heimkehr besoldet werden und zwar wenigstens auf dreiMonate, auch wenn der Dienst nicht so lange dauern sollte, t>> Alle Monate sollen die Knechte gemustniund bezablt werden, U)) Gemäss Anerbieten soll die Mannschaft mir Reisigen und Schnzcn, auch mllMunition und Geschüzcn „versehen" werden, II) Wenn die Orte ihre Leute im Nothfall heimmabneu,so soll der König sie unverzüglich entlassen, 12) Wenn der König mit seinen Feinden einen Friedenschlicht, so sollen die Orte, welche an diesem Fcldzngc theilncbmcn, auch darin eingeschlossen werden-Ut> Wenn sich Anstände über Besoldung n, a, m, ergeben, so soll jede Partei „mit gleichen Zusäzcu" NM"darüber bezeichnen; der Obmann soll ans einem unparteiischen Ort der Eidgenossenschaft genommen werdenl4> lieber die Artikel, ans welche zu antworten der Gesandte allenfalls keine Vollmacht hat, soll er biunGdrei Monaten vom König eine Antwort bringen, indem man sonst die Mannschaft wieder zurükbernfen würdeI». (S. u. Thurgau). v. Der französische Gesandte, Herr von Belliovre, behauptet, die Erbeinung mir Bnrg""sverpflichte die Eidgenossen nicht zu thätlicher Hülfe, und begehrt, man möchte in dieser gefährlichen Z<Bdie Leute zu Hanse behalten, damit der König der Hülfe, auf die er sich verlasse, nicht beraubt werde, ^Wird in den Abschied genommen, «I» (S. u. Deutsche gemeine Vogteien überhaupt). <5. HS- u. Thurgau)'l. Die Gesandten werden an das Weggeld-Begehren von Schwhz erinnert. K. Es soll auch ^rHandel wegen des Lcminarinms nicht in Vergessenheit kommen, I». Es wird vorgeschlagen, Kreuz-gänge zu veranstalten und die Laster, besonders Mict und Gaben, zu verbieten, nm dadurch den Zur"Gottes zu stillen, I. Ferner wird beantragt, eine zuverlässige Person an den Herzog von isavolss"abzuordnen, nm für Zeiten der Noth siel) seiner Hülfe zu versichern, Ii. Da im Thurgan Gerüchte nbe>Zürich im Umlauf sind, so werden Junker Atbrecht von Landenberg und Ludwig von Heidenheim ersucht, insgeheim über den Sachverhalt Erkundigungen einzuziehen und darüber im geheimen zu berichte"-I. Jedem Gesandten werden die Nachrichten abschriftlich mitgetheilt, welche der Landschrcibcr zu Badenim Namen des Junker Hans Melchior Heggcnzer an Schultheiß Pfhffcr geschikt hat, i»». Ebenso weideneinige „Zeitungen" ans Frankreich, sowie das Ediet, welches der König von Frankreich in Betreff dmkatbolischen Religion erlassen hat, jedem in Abschrift mitgegeben, ii. An Freiburg und Solotbnrn wi>^von den Verhandlungen mit dem Grafen von Anguisola Mittheilung gemacht.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastitanqclegenhciten:
Deutsche gem Vogteien überh >i, Art, «ik. Kirchensachc»,
Laudgrafschaft Thurgau, >> Art, 434, Stifte nnd Klöster. Art, 48 Märchen,
Konferenz der V katholischen Orte.
Lncet'l«. >.<-»<»8, 7. Dccember sDienstag nach Nicolai),
2-t.i.itsarcinv Lncern. ^ncern. Abschiede. Vd. ^3. Landeörircbiv Tckwn;.
lAuch im ^andesavchiv ^bwalven.I
Boten - Lneern, Ulrich Heiisserli, Schultheiß; Jost Pfhffer, alt-Schulthciß; Niklaus Am Lehn,Schultheiß; Kaspar Egli, des Raths; Sebastian Schindler, Rathsrichter, Uri, (? Heinrich) Troger, de