Juni 15K5.
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Confercn; der drei Orte ttri, Schwyz und NidwaldeirAltorf Itt Auni (Donstag nach Pfingsten).
2a»dcsarchiv Tchwyz.
Boten: (Nicht angegeben). — Laut den Verhandlungen waren anwesend von Schwyz. Abyberg;^eumiissär Kothing. Nidwalden. Ammann Waser.
t»« I». und v. (S. u. Bellenz). «R. Ed wird einmüthig beschlossen, an der vorgeschlagenen Verord-"""ü, dasi die Abschiede stets vor dem Auseinandergehen der Gesandten abgelesen werden sollen und daß mannach dem Schluß der Sizung niemanden mehr anhören dürfe, festzuhalten und den Gesandten auf künf-"he Jahrrechnung zu Baden Auftrag zu crthcilen, daß sie dieses vorbringen, jedoch zuvor mit den Ge-luvten von Lucern, Zug, Freiburg und Solothnrn sich darüber besprechen; auch soll vorher an die be-kannten Orte geschrieben werden, damit auch sie ihre Gesandten instruieren, e. (S. u. Luggacus).^ Auf lczter Confercnz war „verabschiedet" worden, an den Cardinal Borromäus sowohl, als an den»kardinal von HohencmS" und seinen Vicar zu Constanz über den Strcithandel wegen der Erwählung"Nnes Dccanö und CammererS, sowie über das Benehmen des Leutpriestcrs von Lucern in dieser Sache"nytandlich zu berichten und sie zu bitten, die drei Orte bei der bereits mehr als vierzig Jahre alteniwttng bleiben zu lassen. Da man nun aber vernimmt, daß der Cardinal von HohenemS bereits auf^ Ankreise von Rom begriffen ist, so werden die Schreiben nicht erlassen, sondern es wird Schwyz^austragt, durch seinen Pfarrer in Erfahrung zu bringen, wann der Cardinal zurükgckehrt sein werde,"'^ unverzüglich den andern Orten davon Mitthcilnng zu machen. K. Das durch den Lanbammannals Obmann erlassene Endnrthcil über den Streit zwischen Uri und Schwyz in Betreff der Land-w'ch der Rnßalp wird nun von beiden Parteien angenommen; dem Obmann wird seine in diesem-mndel gehabte Mühe und Arbeit verbindlich verdankt und all instinonclum genommen, wie viel man'w> als Entschädigung verabreichen wolle; auch wird beschlossen, daß Abgeordnete beider Orte auf denJuli auf die Rußalp sich verfügen und die Märchen gemäß Urtheil durch Graben oder Mauern be-^'chncn und hiczu den Ammann Lussi beistehen sollen; dort sollen dann auch die Marchbriefc ausge-wechselt werden. I». I. k. I. «». ». «». p. «». (S. n. Bellenz). i. Die drei Orte erlassen das. Mich au Lucern, es möchte auf künftige Jahrrechnung zu Baden seine Gesandten instruieren über deneychlag vcS Bischofs von Constanz, zur Förderung des christlichen Glanbens eine hohe Schule oderSeiuinarjum .G Constanz oder an einem andern gelegenen Orte zu errichten, welcher Vorseblag seit"uger Zxjt ju Vergessenheit gerathen sei.
Man (che auch im Abschnitte HerrschaftSanjicleqcnhcitcn:
»dvogtei LuggnrnS e. Alt. 387 GlaiibcnSsachcn.
^ 'enz, Bollenz und Riviera. -> U <«. Art 202 213.