Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
386
Einzelbild herunterladen
 

April l5K6

sei ein General-Capitel nach Sarnen ausgeschrieben und dort nach alter Uebung ein Decan erwäbllworden; später habe Leutpriestcr Hürlimann zu Lueerir diesen Beschluß umzustürzen gesucht; jezt sei wicdc>ein Kapitel nach Lucern ausgeschrieben und sie bitten nun um Weisung, ob sie dasselbe besuchen sollt"oder nicht. Darauf wird für das zwekmäßigste erachtet, dem Dccan und Cammerer zu rathen, das kündtige Capitel zu Lucern zu besuchen und dort geziemende Antwort zu geben; ferner wird ihnen "beilassen, ein angemessenes Schreiben an Lucern zu richten, oder aber aus jedem Ort einen Gesandten t"erwählen, (von dem leztern erwarte man mehr Erfolg, weil Briefe gewöhnlich auf die Seite gelegt werde»und mündliche Berichte mehr wirken) damit diese bei Lucern sich dahin verwenden, daß es die PrieltNermahne, von diesem ihrem Beginnen abzustehen und es bei der stattgehabten Erwählung bleiben l"lassen. Als Gesandte werden bezeichnet Statthalter Püntiner von Uri, Landammann Abhberg von Schwl'»Landammann Wirz von Obwalden und Landammann Waser von Nidwalden; zugleich wird für neVerbesserung hin derer von Uri eine Instruction entworfen, durch welche ihnen anbefohlen wird, t"^Anerkennung der zu Sarnen getroffenen Wahl des Pfarrers von Altorf (Heinrich Heil) zum Dc»a",ferner für Aufhebung des siebzigjährigen Vertrags und Aufstellung anderer Artikel zu wirken, Sollte"dann Lucern und die Priester zu Lueeru die Wahl des Decans nicht anerkennen wollen, so soll auf dl»"Tag zu Uri am!), Mai der Verlauf der Sache zu Lucern wieder angeregt werden, um sich zu entschließ"'ob mau den Handel nach Constauz bringen, oder sonst in's Recht treten, oder wie man sich überhauptVerhalten, wolle, I». Diese Konferenz wurde eigentlich ausgeschrieben, um die von Cardinal Vorrom»"'vorgeschlagenen Artikel anzuhören und darüber Antwort zu geben, ferner um die von Uri und Unte»waldcn beschlossenen Verordnungen gegen Umtriebe, Recht verkaufen u, dgl, zu vernehmen undein gleichmäßiges Verhalten in solchen Fällen sich zu vereinbaren, Weil man aber mit andern dringe»^"Geschäften überhäuft ist, zudem die Gesandten von Nidwalden wegen der Landsgemeinde zu Obwalde"abwesend sind und Schwhz jezt in die Sache einzutreten für nnnöthig hält, werden beide Geschäftedem Bollenzcr Handel auf deu Tag zu Uri am !), Mai verschoben, l. Schwhz wird Vollmacht ertbnin Betreff der verschiedenen Anforderungen au deu Papst nach Zug zu schreiben, dieses möchteden drei Orten eine unvorgreifliche Empfehlung an den Papst erlassen, «ll. (S. u. Luggarus). e(S. u. Bellenz). Landammann Lussi übergibt die Briefe betreffend den Landmarchstrcit zwische"und Schwhz auf der Rußalp und begehrt von jedem Ort 2 Kronen Schrciberlohn, während er> "selbst nichts begehrt. Es wird all rokoionllum genommen, wie man ihm die gehabte Mühe verdanken w»

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanaelegenbeiten:

Landvogtei Luggarus. u. Art. 386. Glaubenssachen.

Bellen;, Bollen; und Riviera «- und r. Art. 200 und 201.

3N».

Conferenz der drei Orte Uri, Sehwy; und Unterwlllden.

Uri." S» Mai

Laut Beschluß der drei Orte auf der Conferenz zu Brunnen vom 22, April sollte diese Conferenz abgehalten we^Der Abschied selbst konnte nicht aufgefunden werden.