August 1567,
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Conferenz der V katholischen Orte,
Lucern, August HMontag nach ,x>s>>m>uuu> »-ubH.
StantSarcitiv lLllccru. Vllcern. Absrl). Vd. L. 7.
Boten: Lneern, Jost Pfyffer, Schultheiß; Hans Au der Allmend; Niklans Am Lehn, des Raths,stri, Pftcv von Pro, Landammann; Jakob Arnold, alt-Landammann, Schwyz, Dietrich In der Halden,bitter, alt-Landammann, II n t er walden, Andreas Schönenbühl, Landammann ob dem Wald, Johan-nes Waser, Ritter, Landammann; Melchior Lnsst, Ritter, alt-Landammann nid dem Wald, Zug,Caspar Sclwll, Statthalter,
i». Dieser Tag wird abgehalten, weil der Cardinal Marc Sittich), Bischof zu Consta»;, eine Sy-node der Prälaten und Geistlichen auf den l, September nach Eonstanz ausgeschrieben bat. Zuerst nunwird die Instruction verlesen, welche die VII katholischen Orte dem Landammann M. Lussi von linter-waideii auf das Coneilium zu Tricnt mitgegeben harten; dann bittet der Abt von Muri für nch und imRainen der Prälaten von Rheinau, Wettiugen und Fisclüngcn um Rath, wie sie nch ihrerseits zu ver-alten haben, da die beiden Prälaten von St. Gallen nnd Einncdeln die Synode zu besuchen sich bereits^schlössen haben; endlich suche» auch der Lcutpricstcr zu Lneern und der Cammercr zu llri im NamenBierwaldstätter-CaPitelS um Weisung über ibr Verhalten nach, — Darauf wird nun folgende Ant-wort beschlossen: Aus der dem Landammanu Lussi nach Trient ertheiltcn Jnstruetio» ergebe sich, das erin nichts weiter einzulassen den Auftrag gehabt habe, als mitzuwirken zu dem, was zur Reformationkatholischen Wesens zwckdienlich sei; das dürfe aber nicht also verstanden werden, als ob sich die VIlkatholische» Orte ihrer Freiheiten und Gerechtigkeiten, Bräuche und Gewohnheiten, die sie von Päpste»,Kaisern und Königen und von geistlichen und weltlichen Herren erlangt haben, begeben wollen;^eii« nun das Mandat sage, daß die Geistlichen versprechen und geloben sollen, alles stät und fest zuhalte», pjx Gesandten dcS Bischofs auf dieser Synode werde verhandelt und gesprochen wer-
^n, somit dieses Mandat den katholischen Orten an benannten ihren Freiheiten Cinrrag thnn möchte,Indern ste Lehen- und Schirmherren der Pfründen und Gotteshäuser auf ihrem Gebiete sind, so seien^ entschlossen, sich nicht weiter einzulassen, als die vorhandenen Mißbränche unter Geistlichen und Welt^hen reformieren zu helfen, — Dieser Beschluß wird dem Bischof von Constanz durch einen eigenenBote» überschikt und dem Abt von Muri zu Händen der vier Prälaten mitgctbeilt; den drei Priester»^shann Hurlimann, Leutpriester zu Lneern, Heinrich Heil, Kirchhcrr zu Uri und Cammcrer, und Ehrlltoph Binder, Kirchherr zu StanS und Decau, wird er zu Händen des Vierwaldstätter-Capitels iustruet>o»swcis mitgetheilt, mit der Erklärung, daß, wenn andere Capitel oder Geistliche in ihrem Namen an^n Verhandlungen in Constanz Antheil nehmen wollen, uc dieses im angeführten Sinne rbuu mögen.
Es wird angeregt, wie ersprießlich es wäre, wenn in der Eidgenossenschaft, etwa in RapperSwyl, ein^wuiittcmu,,, oder eine Schule errichtet würde. Darüber soll sich jedes Ort beratheu, « . Aue das Ge>ucbAmmaun Lussi und anderer um Verwendung beim Papst, damit ihre Amprmbeu an ihn bezahltwerden, wird ein Schreiben entworfen und in den Abschied genommen; Lucern toll es ausfertigen, wennkei» Ort dagegen Einwendungen macht, «>. Die Gesandten von Uri glauben, dap die Verhandlung aufbester Jahrrechnnna z» Baden über das Gesuct, der XI Gerichte in Bünden um Ausnahme in ein Bund
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