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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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363
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April 1567.

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Buiideseriieuetlliig der VII katholischen Orte mit Wallis.

Sitten. I 5<i7, »7- I?». April.

2taattzarckiv ^'uccrtt. Akten l Wallis.

lAuch im Archiv Solotllurn.I

Boten: Lueern. Rudolph von Mettcnwhl, Epitalherr. Uri. Adrian Kubn. Schwhz, Hans Ko-alt-Eommissär zu Bcllcnz. U n terwalden. Peter zum Wcifienbach. Zug. Peter Waldmann,Raths. Freiburg. Niklaus Gottrow, alt-Sekclmeister. Solothnrn. Hauptmann Stephan Schwaller,Bürgermeister.

Wallis. Hildcbrand von Ricdmattcn, Bischof zu Sitten, Präfeet und Gras im Wallis; Anton^aldermatten, Landeshauptmann; ferner Abgeordnete der Vit Zehnden Sitten, Siders, Lenk, Raron,Bisp, Brig und Goms in der Landschaft Wallis.

Gemäß Verabredung ist man hier in Sitten zusammen gekommen, um daö Burg- und Landrechttische,, dtn VII Orten und dem Bischof und der Domstift zu Sitten sowie den VII Zehnden der LandschaftWallis zu erneuern und zu beschwören. Nach gegenseitiger Begrüßung und nach Ablesung des Burg-Laudrechts schworen der Bischof mit auf die Brust gelegter Haud,wie es bei Fürsten und Prälaten^'"e ist", und Domdcchant und Eapitel zu Sitte» und der Landeshauptmann und die Rathsboten aller"rben Zehnden mit aufgehobenen Fingern eidlich zu Gott und den Heiligen, dieses Burg- und Landrcchtfest und stät zu halten. Da der Hauptmann und die Gesandten der sieben Zehnden vorbrin-daß nach zehn Iahren, wenn es sich wieder um die Erneuerung dieses Burg- und Laudrechts han-dln werde, alsdann die Landschaft Wallis an die Kehr kommen und ihre Gesandten in die VII Orteeinen zu bezeichnenden Ort senden werde, erklären die Gesandten der VII Orte, daß sie darüber nicht"lltruiert seien und es in den Abschied nehmen wollen, k. Die Gesandten der VII Orte beschwerendaß der Gottesdienst in der Capelle beim Leukcrbad durch Schimpfworte und ärgerliche Geberden^clfältig gestört werde, und stellen an den Bischof, Landeshauptmann und die Rathsbotcn der Landschaft^ dringende Bitte, für Abhülfe zu sorgen, damit nachbarliche Freundschaft und der katholische Glaube"m so wirksamer erhalten werde. Diese verantworten sich, daß solches ohne Wissen und Willen der^ngkcit geschehe; übrigens kommen viele Fremde nach Leuk, die verschiedener Religion seien; das Badei» freies Bad und habe ein eigen Gericht und Badrecht, durch einige Bischöfe bestätigt, gemäß welchem^iner den andern wegen der Religionvexieren" noch schelten dürfe; Klagen darüber sollen beim Bad-achter vorgebracht werden, der jedem Recht halten müsse, oder vor dem ordentlichen Richter des Zehnden,^eiin der Badrichter seine Pflicht nicht thun würde; denn Hauptmann und Landschaft würde nicht dulden,^ etwas wider den alten Glauben gefehlt werde; übrigens müssen sie bemerken, daß oft übermüthigehellen aus den VII Orten mit Worten und Werken selbst Anlaß zu den Beleidigungen geben undMan auch dieses verbieten möchte.Wird in den Abschied genommen. l. Ein Anzug des Landes-^uptmann und der Gesandten aller sieben Zehnden, daß, wenn geistliche oder weltliche Personen aus^M Wallis bei den katholischen Orten sie anschwärzen wollten, wie eS schon oft geschehen sei, mau den-^lbcn nicht sogleich Glauben schenken, sondern die Namen dieser Personen und ihre Klagen der Land-ichaft schriftlich.mitthcilen möcbte, damit sie sich darüber verantworten könne, wird all roteren,Im« genommen.