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März 1567,
der Papst gegen die V Orte gesinnt sei und ihnen alles Gute erbiete; er meldet ferner, wie viele Per-sonen an den verstorbenen Papst noch Ansprachen haben und um Fürsprache beim gegenwärtigen bitten; end-lich berichtet er, daß der Papst die 20,61X1 Kronen, welche sein Vorgänger gemäß Bündniß zu Mahlandhinterlegt hatte, wieder zu Händen ziehen und an den Bau eines Klosters verwenden wolle. — DemAmmann Lussi wird darauf die Zufriedenheit mit seinen Verrichtungen ausgesprochen; auch werden Ent-würfe zu Schreiben an den Papst und an einige Eardinälc in den Abschied genommen; betreffend die20,000 Kronen, so will man die Sache gehen lassen, weil die Kirche gegenwärtig wegen Malta, in Ungarn,Schottland n. a. O, m, viele Kosten hat und diese Summe den V Orten doch wenig Vorschub leisten mochte,k. Nach Verlesung der Zuschriften, welche drei Kardinäle an die V Orte erlassen haben, wird beschlossen,ihnen für ihre freundschaftlichen Erbieten verbindlich zu danken mit der Bitte, die V Orte stets für „befohlen"zu haben, v. Bezüglich der Erneuerung des Burg- und Landrechts mit Wallis beantragt Lueern, essollten Gesandte der Vli Orte sich von Gemeinde zu Gemeinde im Wallis begeben, dieselben an die alteLiebe und Freundschaft erinnern und ihnen anerbieten, in den VU Orten die Gemeinden für sie zu ver-sammeln, sofern sie es wünsche», — Der Vorschlag wird oll iimtnioinlnm genommen, «>. Früher wurdeim Bad tLeuki im Lande Wallis laut einer besoudern Verordnung Messe gelesen; da jedoch seit einigenJahren die Neugläubigen verschiedene Hindernisse den Altgläubigen in den Weg legen, so wird für nö-thig erachtet, daß sich die Gesandten mit dem Bischof, Landeshauptmann und den Landräthen darüberbesprechen, wie die alte Badordnung hergestellt und dem Uebermuth der Neugläubigen begegnet werde»könnte, e. Eine Zuschrift des Herr» von Belli« vre an die V Orte in Betreff der Bezahlung der Pensionenwird jedem Ort abschriftlich mitgetheilt, t'. Jedes Ort wird daran erinnert, daß Zürich eine gcmcin-cid-genöstilche Tagjazung auf den 6, April nach Baden angcsczt habe, Da der Eidgenossenschaft der Sil-berkauf im Reich immer noch nicht gestattet wird, besonders weil immer noch Privatpersonen Münze»schlagen, so wird verfügt, daß jedes Ort sich pünktlich an die zu Zürich aufgestellte Münzordnung undan die Rcichsmünzordnung hatten und daö Münze» einstellen solle, Ii. iS, u. Vier mnetbirg. Vogteie»überh.), I. Nidwalden stellt das Gesuch, die Orte möchten ihm je ein Fenster mit ihren Ehrenwappcnin das nenerbantc Beinhaus schenken, Ii,. Weil die Pest in den ennetbirgischen Vogtcien um sich greift,und deßwegen sich viele entschlossen haben, in den V Orten sich niederzulassen, hatte Uri dieses bei 5Gulden Buße verboten. Nun beschließen die vier andern Orte, daß dieses bei ihnen bei einer Buße von10 Gulden verboten werden soll, und beauftragen Uri, seine Schiffleute zu warnen, niemanden heraus-zuführen; Schwhz soll zu Wesen und Wallenstadt, Obwaldeu auf dem Brüuig die nötlsigen Vorsorge»treffen, I. In Betreff der Umtriebe des Walthcr von Roll von Uri, ein besonderes Bündnis; mit Spauie»-sowic einen Aufbruch in s Werk zu bringen, soll auf nächster Tagsazung zu Baden mit Uri Rüksprachegenommen werden; Lueern soll inzwischen im Namen der vier Orte Uri ermahnen, dafür zu sorgen, daßvon Roll nichts der Eidgenossenschaft nachtheiliges unterhandle, i». Jedes Ort soll Maßregeln treffen,damit die fremden Bettler gemäß der wiederholte» Beschlüsse zurükgehatten und fortgeschafft werden.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhelten:
Vier ennetbirg, Vogteicn nberh. «». Art, 217, Verkehr mit Maylanb.