September I5U5
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t. Da von zuverlässigen Personen berichtet worden, daß es nicht möglich sei die Erneuerung des Burg-und Landrechts mit der Landschaft Wallis von Zehnden zu Zehnden vorzunehmen, so wird vorgeschlagen,aus jedem Zehnden zehn der einflußreichsten Männer an einem geeigneten Plaz zu versammeln, welcheim Namen und mit Vollmacht ihrer betreffenden Zehnden den Bundesschwur zu leisten haben und welchedarauf ihre Zehnden versammeln und diese auch schwören lassen sollen; diesen siebzig Männern sollen dieGesandten der VII Orte auch schwören, — Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen; jedes Ortsoll seine Stimme hierüber und was an die beiden Orte Freibnrg und Solothurn defchalb zu schreibenist, mit Beförderung an Luecru schiken.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflSangelegenheiten:
Landvogtei Freie Aemter. «, Art, l4l, Kirchliches u, Glaubcnss.
Landvogtei Lnggarns u. Art, 28l>, Handel und Gewerbe,
23<».
Iahrrechnung der die Vogteien Mutten und „Orbach" regierenden Orte.
Areiburg I?<»5, I <1—I ^ September (In der Woche twueis Erhebung).
Staatsarchiv Bern. Freiburg, Absch, til. ZU.
Boteni Bern, Nikiaus von Grafenricd, Sekelmcistcr! Niklans von Dießbach, beide des RathsFreiburg, (Nicht angegeben).
Zu Berichtigung einiger Anstände zwischen Bern und Freiburg betreffend die Herrschaft Grandsonund die Landmarchen wird ein Tag auf den 22. Octobcr angesezt.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenbeiten :
Bogtri Graflburg e Art. 37,
Vogtei Orbe mit Tscherliz, <> - u, >>, », <, -. »» Art. t89 — 202,
Bogtei Grandson I «r >> Art, Kiv—iite,
^ogtei Mnrten. i,i> Art. 946—953.
237.
Iahrrechnnng der die Vogteien Grandson und Tscherliz regierenden Orte,
Graudsvn. im Octvber.
Bvteil: Bern, Niklans von Dießbach; Niklans von Grafenried, Sekelmeister, beide des Raths,Frei bürg, (Nicht angegeben).
Der Abschied konnte nicht aufgefunden werden; im Staatsarchiv Bern, (Freiburg, Absch, L, kol, 4t,) ist nur eine Jnstruc?st. st, )l. Octobcr, für obbenannte Gesandten vorbanden.
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