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Juli tkM.
Man stlse ra« Verhanteltk im Abschnitte Herrschaftsaniietetieiiheijen:
Vier ennetb Äogteie» iiberd.
Lnggarus und MainthalLandvogtei Lugaarus.
>>. Art. II«. Ziistijsachen.V „ 2l2. Vcrkebr mit Map!and.
». Art. 9. Amtsrcchnunji,
«? Art. ttti. Bußenrechni,n»>.
a. „ 124. RcchnniigSsachcn.«>. .. >22.
r. 213. Justtzsachen
t. „ 279. Policeisachen.
I». Art. III. Zustizsacheu.I» 27. AmtSrechnnvg.
I». Art. 214. Iuülzsachdr,.» ^ 1»4.
»,. .. 231.
n. „ 374. Glaubenssachcn.«». „ 12t). Rechnungssache».
Verh.uidlilttcz der Abgeordnele» von Lnoern, Uri, llnterwaldeii und Zug vor «undammanli,Nöthen und ganzer Gemeinde van Srhwyz zu Jbact' vor der Brüte.
Scliwyz >»«'<, «» August
Die Gesandte» der vier Orte eröffnen vor Landammann, „Räth" und ganzer Gemeinde von Schwhz^Sie haben dem Frieden und der Ruhe und Einigkeit zu lieb nach gründlicher Erwägung des ganze»Handels die lezthin vorgeschlagenen „Mittel", betreffend die Anstände zwischen Glarus und den V katholOrten und de» Aufritt eines Vogts zu Uznach, im Namen Gottes angenommen und erwartet, auchSckwhz würde dasselbe thun; laut Beschluß lczter Iahrrechnung zu Baden hätte Schwhz auf den t. Augustseinen Entschluß an den Bürgermeister von Cham schiken sollen! da dieses aber bis heute nicht geschehe»,seien sie von den vier Orten abgeordnet worden, um Schwhz zu erinnern, mit welcher Freundschaft und Hebeibre fromme» Altvordern mit einander gelebt, wie ne bioher mit Gut und Blut zu einander gestanden »»^das Gebiet der V Orte zu Ansehen und Ehre gebracht haben, ferner um Schwhz vorzustellen, wie die Fürstenzu Frieden und Ruhe ermahne» und auf die Beschlüsse des eben beendigten Coneiliums vertröste»,endlich um Schwhz die feste Versicherung zu geben, wie die vier Orte, wenn die ncugläubigen Glar»e>etwas gegen die altgläubigen, oder gegen die zu Wesen, Uznach und Gastcr, dem alten Glauben »"^der Billigkeit zuwider, handeln sollten, Leib und Gut zu Schwhz und den altgläubigen Glarnern seC»würde» ! darum bitten sie ganz dringend und freundlich, mit ihnen im Namen Gottes diese Mittel auzu-nehme» und den Vogt zu Uznach anfreiten zu lassen. - Nachdem nun der Bund der VIII Orte, de>Landfrieden, der iüngste Abschied zu Baden sammt den vorgeschlagenen Mitteln verlesen und reifl'st'erwogen worden, nachdem mau auch die den altgläubigen Glarnern gegebenen Zusicherungen in BetracCtung gezogen, erklärt Schwhz, daß es gegenwärtig die Mittel nicht annehmen könne, sie aber auch »'^verwerfen, sondern erwarten wolle, was das allgemeine Coneilium annehme und erkenne, da ja die Ne»gläubigen von Glarus steh ans dem Rechtstag zu Einsiedeln geäußert haben, daß man nicht eilen, so»de>"zuwarte» möchte, indem ne dem, was das Coneilium beschließe, sich unterziehen werden; betreffend ve"Vogt Luchsinger, so habe Schwhz demselben zwei Vorschläge gemacht, unter welcher Bedingung es ihn a»treiten lassen wolle; nehme er eine» derselben an, so lasse Schwhz ib» ausweiten, wenn nicht, so vcrweigo><'