April 4564,
zu wirken, Endlich wird hiefür ein gemein-eidgenössischer Tag naä, Bade» auf den II, Inni angesezt,»v. GlaruS berichtet an die V katholischen Orte, daß der Priester von Schwanden wegen Friedbruch undSchuldenmachen sich geflüchtet habe, und bittet, sie möchten es nicht übel nehmen, wenn es nicht sogleicheinen andern bekomme, x. Auf die Anzeige derer von Rotwyl, daß die Regierung von Jnnsbruk aufösterreichischem Gebiete den Zoll von ihnen fordere, wird an benannte Regierung geschrieben, sie möchtedavon abstehen und die Rotwyler wie andere Eidgenossen behandeln, — Die Sache wird auch in denAbschied genommen, um sich aus dem nächsten Tage zu entschließen, wie man den Rotwhlcrn, im Fallsie nicht wie andere Eidgenossen geHallen würden, weiter behülflich sein wolle, und sS. n. Vieremietb. Vogt überh,). !»». Herr von Roll, als Abgeordneter des Herzogs von Savohen, übergibt sei-nen Vortrag, Derselbe wird jedem Boten der X ll Orte abschriftlich mitgetbeill, «Der Vortrag konntenirgends aufgefunden werden, daher wir dessen Inhalt nicht kennen), KI». Am Ende der Sizung er-öffnen die Gesandten von Zürich einen ihnen gestern von ihren Obern zugekommenen Bericht, dahin lau-tend, daß dieser Tage dreizehn Männer aus dem Gaster zum Zollhaus an der Zicgelbrüke gekommenund von dem Sustmeister Manosser verlangt haben, er solle ihnen einen Kapf Wein herausbringen, daßsie sodann, nachdem sie ausgetrunken, mit Manosser Streit augefangen und ihn gebunden nach Schänis geführt haben, wo ihm die von Nieder-Urnen zu Hülfe gekommen und ibn befreit, daß endlich einAltgläubiger von GlaruS, dem der Vorfall erzählt worden, geäußert habe, man werde wohl noch mehreregefangen nehmen, - Weil man aber gerade jczt in gütlichen Unterhandlungen steht und solche Vorfällell »ruhen und Empörung veranlassen möchten, wird dieses von der Mehrheit den Gesandten von Schwhzin ihren Abschied gegeben, mit dem Begehren, Schwhz möchte seinen Angehörigen im Gaster solcherleiernstlich verbieten,
Uli. nur im Schwyzcrercmplar.
Man sein auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeubeiten -
ilandgrafschaft ThurganGrafschaft SarganS.
Grafschaft Baden.
Landvogtei Freie Slemter.
Bier ennrtb Bogteien nberh.
landvogtei lanis.landvogtei VnggaruH.
I. Art, 424. Stifte und Klöster.
i. Art, 38, Lehensachen,
e, Art. t«>3. Stifte und Klöster,
I>. Art, 82, Judieatur », (5ompetenzs,
,>. Art, 2!>3. Zollsachen.
N, „ l24. Polizeiliches,
e. „ «53, Capitel mit Moyland.
Art. 75. Verwaltung im Allgem.
«I, Art, «l8. Rechnungssachen,
<-. «tl». „
Art 385. Stifte und Klöster.
Art t!7, Zustizsacheu.
Art «»8. Iustizsachen.„ 4. Verwaltung im ANge»,.
K1
Art. >73, Iustizsachen.2t>9, Pollzeisacheu,
Grafschaft Nznach und Gafter >,i>. Art, 25,