Januar lövil.
»84.
Konferenz der VII katholischen Orte.
Lucern. Obne Datum (ISV3, Januar).
Staatsarchiv Vucern. Akten - (^oneiliuni von Trient.
Gesandte: (Nicht angegeben).
». Nachdem man einen umständliche» Bericht verlesen, mit welchem Eifer und Ernst die Bälerans dem allgemeinen Coneilium zu Trient bemüht sind, dasselbe zu einem glüklichcn Schluß zum Wohlgemeiner Christcnbeit und zur Aeufnnng des katholischen Glaubens zu führen, da man aber nicht über-sieht, daß, ungeachtet daselbst angestrebt werde, eine christliche Reformation durch Abschaffung der Miß-bräuche im geistlichen Stand ins Werk zu sezen, dennoch viele ans Eigennuz diese so nöthige Reformationzu hintertreiben suchen, und obscho» man guter Hoffnung ist, daß Gott der christlichen Bersammlnngseine Gnade verleihen werde, so wird nun doch vorgeschlagen, ein gründliches lateinisches Schreiben an dasConeilium zu erlassen, um dasselbe zu einer durchgreifenden Reformation, zu Versöhnung des ZornesGotteS und zur Vereinbarung der Christenheit in der wahren Religion zu ermuntern; denn den katho-lischen Orten müsse an dieser Sache viel gelegen sein, indem sie zur Zeit ihrer frommen Altvordern sowohlals erst neulich wieder durch den glorreichen Sieg in Frankreich (zn Drenr am 19. Deeemb.) zur Hebungdes alten wahren Glaubens viel aufgeopfert haben. I». An den König von Frankreich ist bereits ein„süberlichS herrlichs" Beglükwünschnngsschreiben über den neulicheu Sieg erlassen worden. Da nunaber der Fürst von Condö noch gefangen liegt, der bei dieser Empörung gegen den jungen König, seinennächsten Blutsverwandten, Anführer gewesen, und da wohl einige Vornehme am Hofe demselben ausder Gefangenschaft zu verhelfen suchen möchten, so wird für dringend nöthig erachtet, Gesandte nachFrankreich abzuordnen , damit dem schändlichen Fürsten sein verdienter Lohn werde und die wahre Religionum so eher in Frankreich erhalten bleibe. — Obschon nun obbenannte beiden Artikel den Gesandtendringend nöthig scheinen, so wollen sie doch ohne Vorwissen ihrer Obern nichts definitiv besä,ließen undnehmen sie in den Abschied. Sobald dann die an den König abgeordneten Gesandten wieder zurükgekehrt sein werden und man von ihnen gründlich vernommen, wie es seither in Frankreich ergangen sei,soll beförderlich ein VII örtischer Tag ausgeschrieben werden, auf welchen die Gesandten mit umfassende»Vollmachten über beide Artikel abgefertigt werden sollen. «. Jeder Bote soll an seine Obern berichten,wie freundlich Amman» Lnssi siä, anerboten, alles, was die VII Orte ihm künftig auftragen werden,mit allem Fleiß und Ernst auszurichten. Der Vorschlag, ein angemessenes Danksä,reiben an denselben zuerlassen, wird in den Abkcbied genommen.
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