Ottober 1562.
Zürichs an Lueern, man möchte zu Ernennung eines Obmanns einen Tag ansezen, wird geantwortet,daß die V Orte deßwegen bereits einen Tag ausgeschrieben haben, x. Der Antrag des SchultheißenPfhffer, daß man allenthalben die „gestrnbet" Büchsen (Schneggbüchsen), mit denen einige Schüzcn nichtmehr schießen wollen, abschaffen möchte, damit die Gesellschaften nicht zertrennt würden, wird in denAbschied genommen. I». Damit nicht ein Ort die Münzen höher annehme, als das andere, sollen dieBoten ans nächsten Tag darüber instruiert werden, i. Da der Bischof von Como «Nuntius) die Ant-wort hinsichtlich der vom Papst begehrten 20,Ml) Kronen und der Hülfe durch den jungen Segesserausrichten läßt, so wird mit großem Mißfallen aufgenommen, daß er einen so jungen Menschen miteiner so wichtigen geheimen Sache betraut habe. Ii.. Der junge Segesser macht im Namen des Bischofsvon Como die Anzeige, daß derselbe auf das Coneilinm sich zu verfügen vorhabe, zuvor aber die V Ortedarum begrüßen werde. — ES wird beschlossen, dem Bischof dafür zu danken und ihn wissen zu lassen, daßman ihn erwarte. I. Die fernere Anzeige des jungen Segesser, daß lutherische Bücker auf verschiedeneWeise in die Hänser geschmuggelt werden, um das einfältige Volt im Glauben zu verfuhren, und seinBegehren, Maßregeln dagegen zu treffen, werden all rokoronllmn genommen, in. Ritter Roll undBernhard von Mentlen eröffnen im Namen des spanischen Gesandten: Der Markgraf von PeSeara habesich erboten, bis zum nächsten Tag zu Baden die Capitel, obschon sie bereits ausgelaufen seien, treulickzu halten, erwarte aber, daß man ihm dort über sein gestelltes Begehren Antwort geben werde; daß erdie Capitel zu halten gesinnt sei, könne man daraus entnehmen, daß er denen von Luggarus undBellenz während der Theurung daS versprochene Korn verabfolgt habe und es auck den Landschaften,welche es allenfalls nicht erhalten hätten, zukommen lassen wolle. — Wird all roloroullum genommen.». Schultheiß Pfhffer begehrt von den Boten von Schwhz Autwort über den Kauf EbrlerS, weilderselbe auf Luzernergebict geschehen sei. Schwhz antwortet, es habe den Ehrler angewiesen, sickin.Betreff jenes Kaufs vor dem Gericht zu Lueern zu stellen. «». Auf die Verwendung Lueernsbei Schwhz, daß dem Ratzenhofer erlaubt werden möchte, des Ulrichs Zinsen im Cntlcbuck in Beschlagzu nehmen, begehrt der Bote von Schwhz, daß Lucern von dem Vcrtragbricf des Ratzenhofer Einsichtnehme, i». Es wird für die VII katholischen Orte ein Tag nach Lueern auf den 8. November angcsczNLucern soll Freiburg und Solothurn dazu einladen. Was die Boten von Sckwhz und Unterwaldenmit einander verhandelt haben in Betreff einer zu führenden Beschwerde „wegen des Urncrzolls", undob sie Uri darüber anfragen wollen, ob es ein bezüglich der Bellenzer ergangenes „Mehr als Mehr"bleiben lassen wolle oder nicht, wird all rot'oronllnm und iiwtrnonllnm genommen.
»i aus dein Schwy^creremplar.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeuheiten -Ttier ennetbirg Vogteirn nbcrh. m. Art. t-t? u. 2t». Verkehr mit Mahland.