August 1502,
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von Eoignet hatte ein Schreiben (v, 25, Juli) an die XIII Orle nach (Ansiedeln gesendel nnd darin dieVII katholischen Orte angeschuldigt, als hätten sie ibn beim Könige von Frankreich und beim Herzog vonGuisc verunglimpft und ihn in Ungnade bringen wollen. Daher wird beschlossen, ihm vor dem Herrnvon Mandosse dieses vorzuhalten und ihn anzufragen, ob er beweisen wolle, das man nicht mit der Wahr-heit umgegangen sei. Auf solches erwiedert von Coignct: Er habe Gefallen daran, daß man ihm denHandel und die Beschwerde vorgehalten; auch stelle er nicht in Abrede, daß er benannte Zuschrift an dieXIII Orte erlassen habe; er habe aber nicht geglaubt, daß man es so aufnehmen wurde: erwünschte, daßman daS französische Original jenes Schreibens vorlegte, indem er dann auch „heitere" Antwort darübergeben könnte; er bitte übrigens, ihn für entschuldigt zu halten, — Es wird ihm nun das Geleitanfgekündet < 13, August > und dem König davon Mittheilung gemacht, — Ungeachtet seines Ansuchens um eine mildere Antwort wird dieselbe bestätigt, ». Freiburg macht Anzug, daß die vonSt, Gallen, Biel nnd Neuenbürg gegen die katholischen Orte ausgezogen seien, weßhalb man gemäß Vor-behalt wohl das Recht hätte, Neuenburg wieder anzusprechen, — Wird zum nähern Untersuch in denAbschied genommen; an den Landschreiber zu Baden wird geschrieben, er soll den Originalbrief der Ueber-gabe der Grafschaft Neuenburg hervorsuchen, «». Der neue französische Gesandte, Herr von Mandosse,übergibt seine Creditive, begehrt beförderliche Antwort in Betreff der verlangten Truppen und übergibteinen schriflichen Bericht über alles, was sich in Frankreich zugetragen hat,—Wird in den Abschied ge-nommen. i». Hauptmann Bartholomäus Kuhn begehrt im Namen seines Vaters, daß HauptmannGarmiswhl, wenn er eine Ansprache an ihn zu haben glaube, ihn laut der Bünde vor seinem ordentlichenRichter suchen müsse. Nach Anhörung der Erwiederung des Sekelnieistcrs Gottrow wird Freibnrg ersucht,dem Hauptmann Kuhn das Recht entweder zu Baden, wo die Beleidigung geschehen, oder zu Uri er-gchen zu lassen, «z. Auf leztem Tag zu Lucern wurde angeregt, man sollte sich berathen, wie man sichwegen eines Auszugs derer von Bern verhalten wolle. Nun verständigt man sich aber dahin, die Sachemiöwcilen auf sich beruhen zu lassen und bis zu einer gelegener» Zeit weder mündlich noch schriftlichetwas in der Sache zu thuu, i. ES wird abermals Anzug gemacht, daß mau in jedem Ort einige vonden geheimen Räthen bezeichnen möchte, um vom Papst einen Bescheid in Betreff der 20,000 Kronenzu erlangen und um auch beim Herzog von Savohen oder andern christlichen Potentaten Zusicherungenvon Hülfe auf de» Fall der Noth auszuwirken, Deßhalb wird ein Tag nach Brunnen ans den 23, August"ugesezt, wohin jedes Ort zwei oder drei von den geheimen Rathen abordnen soll; diese sollen nicht nur fürden gegenwärtigen Fall, sondern auch für die Zukunft Vollmacht haben, in Religionösachen das angemessenezu verfügen; dieses soll aber ganz geheim bleiben, «. Einstimmig wird beschlossen, Gesandte in s LandWallis abzuordnen, ES wird nun an den Bischof von Sitten geschrieben, daß die VII Orte mit ihm undmir den Zehnden der Landschaft Wallis über das Burg- und Landrecht und über andere Sachen zu ver-handeln haben. Die Boten sollen am 22, August zu Freiburg sich versammeln und am 25, zu Sittensich einfinden; zugleich werden ihnen umfassende Vollmachten crthcilt, i. Auf den Anzug, wie mansich gegen die Altgläubigen im Wallis halten wolle, wenn die „Malzen" daselbst eine» „Fürgang" habenund die Berncr ihnen zu Hülfe kommen sollten, wird der lczthin zu Lueern gefaßte Beschluß bestätigt,Inzwischen soll sich jedes Ort darauf gefaßt machen und es möglichst verschwiegen halten