Januar 1562.
vorgeschlagenen VerglcichSartikel verworfen und verlangt haben, daß die Zusäzer und Rechtsprecher mit demUrtheil und dein Rechteil fürfahren möchten, wollen die V katholischen Orte noch vor Ausschreibung einesgemein-eidgenössischen Tages über diese wichtigen Sachen sich besprechen und verständigen. I». FürstabtJoachim von Einsiedel!! begehrt, daß man den Abt zu St. Urban und die Pröpste im Hof zu Lucernuud zu Münster im Aargan, die auf dem Tag zu Rapperschwhl ebenfalls behufs eines Beitrages ta.rirtworden seien, aber einen Beitrag verweigern, dazu anhalten möchte. Lneern dagegen erwiedert: In den vonden V Orten an die beiden Prälaten erlassenen Missivcn seien nur die Gotteshäuser im Thurgau uuddie, welche den VII Orten gemeinschaftlich angehöreil, als beitragspflichtig verstanden gewesen; zu Rapper-schwhl habe mau sich nur versammelt, um sich über einen Gelehrten zu verständigen, den man auf dasEoncilinm abordnen wolle; die auf seinem Gebiet gelegenen Gotteshäuser leien daher nichts zu gebenschuldig; zudem seieil sie arm. Die übrigen vier Orte aber bitteil Lucern, dieies gute Werk befördernzu helfeil und seine Gotteshäuser zur Leistung des Beitrages zu ermahneu. — Nach neuerdings eingeHolter Instruction eröffnet Lucern: Obschon St. Urban arm sei, und erst leztes Jahr durch Hageljchlagbedeutendeil Eintrag am Zehnten erlitteil habe, so bewillige es dennoch, daß die Stift Münster 66 Gulden,die Stift im Hof 16 Gulden und St. Urban 16 Gulden (zu 56 lucern. Sehl.) ein für allemal beisteuernDer Abt von Einsiedeln erkärt, daß er seine von der Versammlung zu Rapperschwhl getroffene Erwählungzum Gesandten nach Trient annehme. «. Auf das Ansuchen des Peter von Pro wird Uri bewilligt,im Rainen der V Orte sich beim Könige von Frankreich um Bezahlung der ausstehenden Anforderungendesselben zu verweudcu. «t. Auf eine Zuschrift des Junkers Hans Leopold Grcbel an die V katholischenOrte in Betreff seines Vogtssohnes wird ihm geantwortet: Mail billige sein Benehmen; er soll sich inkein ander Recht einlassen und seine Angelegenheit auch den übrigen drei Orteil mitthcilen; sobald dieacht Orte zusammenkommeil, werde man ihm weitern Bescheid geben, v. Nach Anhörung der Zuschriftenvon Freibnrg und Solothurn, worin sie sich entschuldigen, warum sie nicht zur Abordnung von Gesandtenauf das Concilium zu Trient stimmen können, wird nochmals eine freundliche Ermahnung an sie erlasse»t. Die Zuschrift derer von Glarns an die beiden „Zugesazten" oder Rechtsprccher Aiiimann Jmhof vonllri und Aminann Dietrich In der Halden von Schwhz (6 Decemb. 1561), worin sie begehreu, daß die-selben den Ausspruch gemäß der ergangenen llrtheile geben möchten, wird verlesen. Der Entwurf einerAntwort der V Orte auf obige Antwort wird jedem Boten in den Abschied gegeben, damit jedes Ortallfällige Acnderungen beifügen könne. (Sie wurde dann am 26. Februar erlassen). K. Auf dem Tagzu Luceru den 18. December 1561 hatte man für zwekmäßig erachtet, eineil bleibenden Gesandten nachRom zu senden, damit derselbe sterö über alle Vorfälle berichte, und die daherigen Kosten den Gottes-häusern zu überbindcn. Der Nuntius, darüber angefragt, ob er die entsprechende Wahl treffeil wolle,erklärt nun durch seinen Bevollmächtigten Johannes Andreas Fontana, daß er die Wahl den V Ortenüberlasse. Run wird von den vier Orten Lneern, llri, Schwhz und Unterwalden Sekclmcistcr zum Brunnenvon Ur> als Gesandter vorgeschlagen. Zug, dao sich gegenwärtig in die Sache nicht einlassen will, wirdum seine Bcistimmnng ersucht, weil es lonst uie steh in Dingen, die christliche Religion betreffend, ell'gesondert habe: es soll seineil Bescheid so bald möglich nach llri melden, l». Es wird für ersprießlicherachtet, eine Abschrift der Antwort, welche man au die neugläubigen Glarner auf deren Abschlag erlasse»will, auch den altgläubigeil Glarneru mirzutheilen, indem es denselben zum Trost gereichen werdel. <S. u. Freie Aemrer». k. Lucern antwortet auf den Vorschlag der vier andern Orte, daß man eine»