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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Oktober löfll.

t». Bernhard Segesser eröffnet im Namen des Cardinals Marc Sittich, Bischofs zn Kasan undEonstanz: Da derselbe zum Bischof von Constanz ernannt worden sei, bitte er, man möchte seine AmtS-lente nnd Angehörigen in allen vorfallenden Sachen fürbefohlen" haben; dagegen erbiete er den Eid-genoffen Freundschaft nnd gute Nachbarschaft Dafür wird ihm gedankt, zum Antritt des bischöflichenAmtes Glük gewünscht nnd gleiche Freundschaft zugesichert, I». und « . HS, u. Thurgau). Peter Gnndel-finger, Gerichtsberr zn Pfhn, verantwortet flch schriftlich (Supplikation des Peter Gnndclfingcr ll, ll.l-i, Oetob,! über die gegen ihn erhobenen Klagen; davon wird jedem Boten eine Abschrift mitgetheilt,«I. nnd HS. u. Thurgau). F. (S. u. Luggarus). K. Der Stadtschreiber von Mühlhausen meldet, daßauf leztem Reichstage zu Augsburg die Stadt Mühlhansen außer der gewöhnlichen Reichssteuer miteiner außerordentlichen Schaznng wegen des Moskowiters nnd wegeil einer Gesandtschaft nach Frankreichbelegt worden sei, »nd bittet um Rath, Da seit den im Iabr >547 erlassenen gleichartigen Mandaten aufder Eidgenossen Verwendung keine mehr eingelangt sind, so wird an das Kammergericht zu Speyergeschrieben, es möchte laut der Eidgenossen Freiheiten Mühlhansen diese Steuer erlassen, Der Handelwird u,> eoloroinlnn, genommen, damit in Zukunft dergleichen Znmuthungen unterbleiben, I». und I»(S. u. Lauis). k,. Der päpstliche Legat, Bischof von Eomo, wünscht schriftlich nnd mündlich Ant-wort, ob man das Eoncilinm beschikcn werde. Weil die Mehrheit der Orte bei der früher gegebenenAntwort verbleibt, andere nicht instruiert haben, so wird das Begehren wiederum in den Abschied ge-nommen zur Znstrnetionsertheilnng auf nächsten Tag, I. Mare Anton Bosso, Gesandter des Kölligsvon Spanien und des Gubernators von Mahland, Markgrafen von Peseara, vermeldet, daß der Könignnd der Gnbernator wabre Frenndschaft nnd gute Nachbarschaft mit den Eidgenossen zn erhalten wün-sche», nnd bittet um gleiche Gesinnungen von Seite der Eidgenossen, Es wird ibm zu Händen desKönigs verdankt; an den Markgrafen wird geschrieben, er möchte in diesem seinem guten Willen verharrennnd den ennetbirgischeu Unterthanen der Eidgenossenfeilen Kauf" gestatten, An alle ennetbirgischenLandvögte wird die Weisung erlassen, sich genau zu erkundigen, wieviel an Korn oder anderm Getraideibnen ans dem Herzogthnm Mahland zukomme, ob man ihnen überhaupt feilen Kauf bewillige odernicht, und darüber auf nächsten Tag zu berichten, in» (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh.). i». Sekel-meister Reiff von Freibnrg und Hauptmann Grüningcr von Uri melden im Namen der beidenzngesaztenRichter" Brügger und Nix, daß der König von Frankreich nnd Herr von Eoignet dieselben als Znsäzernicht anerkennen wollen nnd die Erwählung anderer verlangen, und daß sie nun um Rath nnd Hülfebitten, damit dieser Schimpf von ihnen genommen werde, Wird in den Abschied genommen, um dieBoten auf nächsten Tag darüber zu instruieren, «». Ammann Kurz von Appenzell macht Anzug, daßim Rbeinthal ein Appenzeller einen andern umgebracht habe und daß nun der Landvogt im RhcinthaldieBerechtigung" des Handels beanspreche, weil die That in seiner Botmäßigkeit geschehen, sei, währenddagegen Appenzell dafür halte, der Proeeß gehöre vor seine Gerichte, indem beide Betheiligten vonAppenzell seien,, Wird ml iimtnioinlnm in den Abschied genommen, >». (S. ». Thurgau». «Z. AmmannSchuler bittet im Namen der nengläubigen Glarner, daß die V katholischen Orte jenen, welche sie verklagen,nicht sogleich Glanben beimessen, sondern die Sache zuvor untersuchen möchten; ergebe sich dann, daßüe gefehlt haben, so wollen sie es entgelten; können sie sich aber genügend verantworten, so hoffen l>e'daß man sich bann zufrieden stelle, Es wird ihnen geantwortet, man wolle ihr Begehren in denAbschied nehmen; zugleich werden sie ermahnt, sich still und bescheiden zu betragen, ». (S. u, Baden).