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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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September 1561

andere aus Zürich an deren Stelle angenommen habe, und bitten um Abhülfe oder wo möglich um einenandern Lieutenant, - Wird all irnUruiZiulum genommen, 1. (S. u, Rheinthal), Dx. (S. u. Thurgau).I». sS. u, Sargans). i. (S. u, Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflSangclcgenheitcn:

Landgraffchaft Thurgau, k. Ari. 7iv, Stifte UIIV Klöster. x. Art, 593. Loeales,

t?. 277, Kirchliche« u, Glaubcnss. », 278, Kirchliche« n, Glaubcnss,

Landvogtei Nheiuthal. e. Art, I2li. G!aub«n«sacheii,

Grafschaft SarganS. u. Art, 89 Kirchliche« u. Glaube»«,,

142.

Konferenz der V kathoilscheii Orte.

Luccri». I 5<» l, l. O°>ctvber

2.taatSarcl)iv Vlicern. Allgom. Al'sch. Vd. und Glarneralron; Aktent'd. '.^'r l fol. Ull.

Voten: Lueern, Jost Pfhffer, Schultheiß; Riklaus AmLehn, alt-Schnltheiß, llri, < unbekannt)-Schwhz, Ammann Schorns, Unterwalden und Zug (unbekannt).

(5s naht der Rcchtstag zu Einsiedel», auf welchem entschieden werden soll, ob die V katho-lischen Orte schuldig seien, den ueugläubigeu Glarueru über einegichtige" Sachedes Rechten" zu sei»oder nicht. Hinsichtlich der zu ernennenden Richter, Schreiber u, s, w, wird nun auf Genehmigung hinbeschlossen : Der Eauzler des Abts zu Einsicdelu soll Schreiber der V Orte sein; Lueern soll den Redner,Uri und Schwhz sollen je einenZugcsaztcn", Unterwalden und Zug je zwei Rathgeber bezeichnen;als gemeinen Schreiber will man der Gegenpartei zuerst den Schreiber Gisler von Uri, dann den Stadt-schrciber von Zug, dann des Abts von St, Gallen Eauzler zu Whl und endlich den Landschreiber inder Grafschaft Toggcnburg vorschlagen; hinsichtlich des Obmanns soll sich jedes Ort entschließen, welcherden V Orten der annehmbarste sein möchte, I». Eine Zuschrift der nengläubigcn Glarncr an die beidenZusäzer der V kathol. Orte wird abgehört, in welcher sie mittrozigen hochmüthigen" Worten die Ver-mittlungsvorschläge verwerfen, Es werden daher einige bezeichnet, welche eine gebührende Antwortdarauf entwerfen sollen, Der Vater und die Verwandten des Ulrich Steiner, der jüngst bei derEngelwcihe zu Einsiedeln mit dem Rad hingerichtet worden, versichern vor den Voten der vier OrteLueern, Uri, Unterwalden und Zug, daß Steiner laut seinerVerzicht" in einigen Artikeln unschuldiggewesen sei, und bitten nm Verwendung bei Schwhz, daß man ihnen gestatte, denselben ab dem Vadzu nehmen und ehrlich zu begraben, indem Steiner durch sein Bekenntniß sich selbst unrecht gcthan u»dSchwhz ihn darauf nach dem Recht gerichtet habe, Diese Vitte wird unter Fürsprache dem Aim»au"Schorno i» den Abschied gegeben, ,1. Es wird jedem Ort anempfohlen, Maßregeln zu treffen, da>nUschleckte und beschnittene Münzen nicht in s Land kommen.