Juni 1561
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Fulach Landvogt im Klettgau und Sebastian von Laudenberg eröffnen als Vögte der Kinder des Chri-sostomuS von Fulach, daß sie nicht in einen Auskauf der Mannschaft ihrer Leute zu Thahngcn einwilligenkönnen, daß sie dagegen keineswegs im Sinn haben, die benannte Mannschaft von der Eidgenossen-schaft wegzuziehen, sondern gern den Schirm von eine», oder zwei Orten annehmen möchten und im Falldes dcreinstigen Verkaufs dem nächsten Verwandten in der Eidgenossenschaft oder dann dem Schirmortdas Zugrecht vorbehalten, — Schaffhansen erwiedert, daß es erwartet habe, man würde der lezten Ver-abredung nachkomme», daß es nun aber, da dieses nicht geschehen sei, begehren müsse, daß man die er-gangenen Urthcilc kassiere und auch die Verantwortung derer von Thahngen anhöre, — Nachdem mannun auch in Erwägung gezogen, wie die von Thahngen auf lcztem Tage ihre Anhänglichkeit an dieEidgenossenschaft betheuert, wie sie versichert haben, daß sie lieber Eidgenosse» tod, als Schwaben oderLandsknechte lebendig sein möchten, und da die von Fulach in keine gütliche Unterhandlung sich einlassenwollen , so wird der Handel wiederum in den Abschied genommen, t. HS. u. Vier eimetbirg. Vogr. überh.).i»». Vor den Boten der vier Orte Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus eröffnen Abgeordnete vonBurgermeister und Rath der Stadt St, Galle» einige Beschwerden gegen den Abt von St, Gallen, na-mentlich daß derselbe glaube, er sei Herr ihres Landes, sei von Kaisern und Königen gerade wieein anderes Ort der Eidgenossenschaft gefreit und daher nicht schuldig, über Mandate und Sazungen,welche er zum Wohl seiner Unterthanen in seinen Landschaften erlasse, denen von St, Gallen „des Rech-ten" zu sein; sie berichten ferner, daß zwischen ihnen Verträge bestehen, wie sie bei Streitigkeiten gegeneinander das Recht suchen sollen. Da die Gesandten des Abts in keine gütliche Unterhandlung sicheinlassen wollen, wird der Handel in den Abschied genommen, ». und «». iS. u. Nheinthal). p. DieMehrheit der Boten hält dafür, daß jedes Ort, welches münze, den Silberkauf und die Stempel nichtPrivatpersonen überlassen solle, indem nur auf diese Weise recht und zum Nuzen gemeiner Eidgenossen-schaft gemünzet werde, — Auf die Anzeige, daß in Schaffhausen eine große Summe Regalen eingeschmolzen und Thalcr daraus geschlagen worden, welches der früher» Verabredung zuwider sei, wirdjede». Ort anbefohlen, solches bei strenger Strafe zu verbieten, i. Auf die Mahnung der Boren dersieben Schiedortc, die V katholische» Orte möchten sich nunmehr über den RcchtStag und die Malstättehinsichtlich ihres gegen die von Glarus dargcschlagenen Rechtes entschließen, verdanken die V Orte vor-erst den Schiedorten ihre dieses Handels wegen bisher gehabte Mühe, unter Anerbietung ihrer Gegen-dienste, und schlagen dann vor, daß der Rechtstag zu Einsiedeln und zwar am St, Gallentag abgehalteilwerde, indem es wegen der Heuernte, wegen der Barthoiomäuö-Iahrrechitung der drei Länder zu Bellenz und wegen anderer Tagleistungen früher nicht wohl stattfinden könne. Die „Lutherischen" von Glaruserklären lich damit einverstanden, obschon sie den RechtStag lieber früher gesehen hätten, ^ Nu» beschwe-ren >ich die Neugläubigcn von Glarus, daß ihre altgläubigeil Mitlandsleutc auf lezter Landsgemeinde,wo es lich um Erwählung eines Landvogts in die Freien Aemter gehandelt habe, nicht erschienen seienund daß dielelben stch damit entzchuldigt habeil, sie wollen mit ihnen, den Ncugläubigcn, nicht Gemeindehalten, und bitten, man möchte ihnen rathen und helfen. Die Schicdorte dringen in Glarus, eine»Landvogt zu erwählen, der den v Orten genehm sei, daher uochiuals etile Landsgemeinde abzuhaltenund bis zum 22. Juli dem Landschreiber zu Baden zu berichteil, was es zu thun gcsinnet sei. Die VOrte versichern dagegen, daß sie die katholischen Glarner dazu vcrmögcn werden, die Landsgemeinde zubesuchen, — Beide Parteien werden von den Schiedorten ersucht, inzwischen bis zum sestgesczten Rechts-