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Mär; lölll.
den im Wallis zu erlassenden Antwort ans ihren zu Baden gehaltenen Bortrag soll auf nächstem TageAntwort gegeben werden.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangkletienlieiten,'
Landvogtei LuggaruS. >> Art, 2L«i, Polizeisachen,
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(soliterenz der V katholischen Orte,
Lucern, I 5<»I , 8, April lDienstag vor «.u>!>5iii,(>,w).
Staatsarchiv Lucer», Äitqen», Absch, Bd, 8. !i!>.
lAuch in den Vcmdesarchiven Schwyz und Obwaldeu.I
Gesandte! «Nicht angegeben», Schwyz, Ammann Schorns,
». Hinsichtlich des Schreibens, das man an die geheimen Näthe der Altgläubigen zu Glarus er-lassen will, sind die Instructionen verschieden Schwyz und Unterwalden werden ersucht, auch dazu znstimmen und ihren Bescheid nach yuceru zu senden, I». Weil im Entwurf zur Antwort an die neu-gläubigen Glarner einige scharfe AuSdrüke vorkommen, die füglich gemildert werden sollten, so sollendie Boten auf den Tag zu Baden darüber instruiert werden, «. An Freiburg und Solothurn wird ge-schrieben, daß die V Orte die vorgeschlagenen Artikel nicht annehmen können und daß man ihnen überdie Gründe nähern Aufschluß zu Baden geben werde, «R. Auf nächstem Tage zn Baden will man i»Betreff der Schmähschriften, die gegenwärtig wieder verbreitet werden, Anzug machen, «. Hinsichtlichder Pensionen wird beschlossen, daß jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zu Baden bevollmächtigensoll, dem Herrn von Coignet „sattsam" zu antworten, k. Auch darüber, wie man sich in Betreff desConeiliums verhalten wolle, soll sich jedes Ort bis zum nächsten Tag entschließen, K. Ammann Schornsvon Schwyz macht Anzug! Ammann Hässi von Glarus habe zu Baden den V Orten die Versicherunggegeben, daß er beim alten Glauben verbleiben und nach Kräften denselben unterstüzen »verde; nunheiße es, daß derselbe dieses Versprechen nur zu Gunsten der Neugläubigen gemacht habe, um nämlichder altgläubigen Glarner und der V Orte Nathschläge erspähen und dann jene warnen zu können, unddaß er den Neugläubigeu versichert habe, er sowohl, als sein Bruder Fridolin, Vogt Freuwler undSchreiber Höslin werden sich, obschon sie katholisch seien,, zu ihnen stellen; wegen dieser Falschheit wolleSchwyz auf Tagsazungen nicht mehr neben Ammann Hässi sizen,—Diese Erklärung wird von den ander»Orten in de» Abschied genommen. Da jedoch der Fall eintreten könnte, daß dieser Ammann Hässi ausnächstem Tage zu Baden als Gesandter von Glarus sich einfände, nud da, wenn Schwyz den Beisiz od»weigert, leicht daS Fener größer werden möchte, so wird an Schwyz geschrieben, einsweilcn von seinen'Vorhaben abzustehen, Unterwalden stimmt nicht zn diesem Schreiben und nimmt es in den Abschiedk. Auf nächsten Tag zu Baden soll jeder Bote Vollmachte» bringen hinsichtlicb des Zolls, weleben de»Kaiser zum Nachtheil der Eidgenossenschaft eingeführt hat.