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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Deeember l«r6t).

IIS.

(5o»fcren; der V katholischen Orte.

Lncern. 31. December.

Staatsarchiv Lltcern. Allgcm. Absch. Vt. N. 5l5.

I'.'lutb im VandeSarchiv Obwaldcn.I

Voten: (Nicht angegeben),

t». Schwyz hat die vier andern Orte um ein getreu Aufleben gebeten wegen der Drohungen undSchmähungen, welche die neugläubigen Glarner gegen die V Orte ausgestoßen haben. Es wird nun aufRatifikation hin beschlossen: Da man auf lcztem Tage zu Baden den neuglänbigcn Glarnern die Bündeund alle brüderliche Treue, Liebe und Freundschaft abgeküudct hat und da der durch die Schiedorte vorge-schlagene Vergleich nicht annehmbar ist, so soll bei dieser Abkündnng der Bünde, Treue und Bebeverbleiben und so wolle man auch mit ihnen nichts mehr zu thu» haben; ferner will man ihnen die Schelt-worte, derer sie sich seither gegen die V Orte bedient haben, vorhalten und dann sehen, wie solches denSchicdorten gefalle, wie leid es den Glarnern sei und wie sie sich rechtfertigen wollen; damit dann aberdie V Orte nicht angeschuldiget werden, als wollen sie den Glarnern nicht des Rechten sein, und damitman Aufschub gewinne, so wollen ihnen die V Orte anbieten, vor unparteiischen Richtern ihnendesRechten" zu sein, ob die V Orte verpflichtet seien, ihnen über einegichtige" Sache deS Rechten zu seinoder nicht; während dieies Verzugs werde das Coneilium anfangen und diese und andere Händel er-wogen werden. Damit man aber vorbereitet sei und damit bei einem allfälligen Angriffe jeder wisse,was er zu thun habe, wird »ach Verlesung des Abschieds zu Lneern vom l4. Novemb. 155ll beschlossen:Jedes Ort sott nach dem Beispiel Lneerns seine Fähnchen verstärken; sobald die v Orte angegriffen werden,sollen sie sich nach Besezung ihrer Grenzen mit aller Macht dahin werfen, wo der Angriff geschehen, um mitGottes Hülfe die Feinde zu strafen. I». Ammann Arnold von Uri meldet, daß eine zuverlässige Personim Vertrauen aus Mahland geschrieben habe, daß die Mahläuder, sobald die Eidgenossen in Krieg ge-ralhen, alle ennctbirgischen Herrschaften derselben in Benz nehmen werden. «. Da zu Zürich die Redegeht, daß es, sobald der Krieg angehe, sogleich Rapperschwhl überrumpeln werde, so wird für nöthig er-achtet, daß die Orte, welche ;n Rapperschwhl Schirmherren sind, die geeigneten Vorsorgen treffen. «I. AnWallis wird der gange Verlauf des Handels mit den Glarnern mitgcthcilt mit der Bitte an den Bischof,er möchte alle sieben Zchnden- darüber gründlich berichten, v. Jedem Boten wird eine Abschrift dessenmitgetheilt, was eine Frau von Nnterwalden geredet hat, um es ihren Geistlichen zuzustellen und da-mit diese die Leute noch zu rechter Zeit belehren, f. Der Papst hat durch eine Bulle befohlen, daßman bete, faste und gute Werke thue, damit das allgemeine Eoneilium zu Stande komme. Dahersoll jedes Ort Tanz, Spiel, GottcSlästern und dergleichen Sünden streng verbieten. Ein gleicher Befehlwird an den Landvogt im Rheinthal erlassen, x. An den Bischof von Eomo tNuntius) wird zu Händendes Papstes ein Dankschreiben erlassen für dessen freundliches Erbieten gegen die V Orte. «Antwort desPapstes s. u.). I». Die Boten von Lneern, Ilri und Zug nehmen Rüksprache mit denen von Schwyz undNnterwalden, weil in einigen Orten unruhige Personen seien, die ohne Wissen und in Abwesenheit derordentlichen Obrigkeit Gespräche halten und Dinge anfangen, die besser unterbleiben würden. ES soll