Zum I sillt).
«S. Rechuungsablage der Landvögte u. s. w. (siebe die einzelnen Landvogteien). kr. Jedes Orl erhältan Erbeiuungögeld vom Hans Burgund 37 Sonuenkronen.
1 aus dem Schwyzer-Sremplar. >>d, zweiter Saz, au« den Exemplaren der Archive Zürich, Bern und Schwvz. —«>«t aus dem Schwyzcr-Eremplar: der Vertra«, im Ercmplar des Berner-Archivs, toi. 711,
Man selie auch im Abschnitte HerrschaftSangeleiienbeiten:
Landgrafschaft Thnrgau.
a.
Ar!. 421. Stifte und Kloster.
l.
Art.
342.
Stifte und Klöster.
r.
.. 22!I. Justizsacheu.
lt
23».
Justizsachen.
?.
42. Huldigung.
«>e.
>,
1».
AmtSrcchnuniz.
Landvvgtei Rheinthal.
i».
Art. 73. Justizsacheu.
t
Art.
123.
GlaubcnSsacheu.
148. LoealeS.
>.
28.
AmtSrechuunji.
Grafschaft Sargans.
n.
Arl. 2. Beamte.
< e.
Art.
9.
Amtsrechnunj!.
Grafschaft Baden.
Art. 2W. Locales.
Arl.
12.
Amts- u. Geleitsrechnung.
ew
124. Kirchliches u. Glaubens«'.
Landvvgtei Freie Armter
>'<r
Arl. Iii. AmtSrcchnuna
Abtei St. Gallen
»I
Art. 11.
Coltferenz der V katholischen Orte.
Lucern. Juni (Dienstag nach St. Jobami Baptists.
VandeSurclnv <>bwalde«.
lAtlch i» von Archiven Lueern und Solotl?nrn I
Gesandte: (Nicht angegeben).
». Die Gesandten der V katholischen Orte haben sich zu Lueern versammelt, um von hier aus indie sieben Zehnden der Landschaft Wallis wegen des Umsichgreifens des nenen „seelischen" Glaubens da-selbst abzureisen. Uri hatte an jedes der V Orte geschrieben, daß es seit der lezten Tagsazung überdiesen Handel Verschiedenes in Erfahrung gebracht habe, was auf die vorhabende Gesandtschaft nachWallis Einfluß haben könnte, daher man zuvor seinen Gesandten anhören möchte. Nun eröffnet dieser:Er habe vor einigen Tagen von einer zuverlässigen Person im Wallis Bericht erhalten, daß die Walliserin allen sieben Zehnden gesinnet seien, solche, welche wider den wahren alten Glauben geredet oder ge-bandelt, zu bestrafen, daß man jedoch über die Art der Strafe noch verschiedener Ansicht sei, indem diezwei oben, Zehnden die Fehlbaren an Leib und Leben, die untern fünf Zehnden dagegen nur am Gutstrafen möchten, daß man gegenwärtig eine Tagsazung von vier Boten aus jedem Zebnden abhalte: be-schließe diese, die Uebelthätcr au Leib und Leben zu bestrafen, so gehe es gut, im andern Fall wäre zubelorgeu, daß daraus Unruhen entspringen möchten, indem in den obern Zehnden schon „etliche Mäzen"aufgelichtet worden, später habe ein Anderer aus dem Wallis, der vor acht Tagen von Naters ab-gereiset sei, den Bericht gebracht, daß jene Tagsazung beendet sei, daß man einige Priester wegen unehr-barer Handlungen und einige Laien wegen des Mißglaubens nur am Gut bestraft habe und daß mau nochnicht wisse, was weiter daraus erfolge. Nach Anhörung dieses Berichts wird »nn von der MehrheitUnit Ausnahme NuterwaldenS) beschlossen, hierüber an die Obern zu berichten und einsweile» die be-schlossene Abordnung von Gesandten einzustellen, bis man siebt, wie die beiden obern Zebnden jenen